diff --git a/Geschäftsordnung/geschaftsordnung-rev-143.pdf b/Geschäftsordnung/geschaftsordnung-rev-143.pdf deleted file mode 100644 index 290fa30..0000000 Binary files a/Geschäftsordnung/geschaftsordnung-rev-143.pdf and /dev/null differ diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt new file mode 100644 index 0000000..2711e8a --- /dev/null +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -0,0 +1,140 @@ +Geschäftsordnung des sublab e.V. + +Fassung vom 19.11.2008 (Revision : 143) + + +§ 1 Mitgliedsbeiträge + +1. Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie folgt: + +- 12,00€/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft +- 23,00€/Monat für normale Mitgliedschaft +- 42,00€/Monat, 64,00€/Monat, 128,00€/Monat oder 256,00€/Monat für + Nerdmitglieder + +2. Voraussetzung für die ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage eines +Schüler-, Studenten oder Rentenausweises, einer Hartz-IV-Bescheinigung, eines +Sozialhilfebescheids, eines Bescheids des Arbeitsamt oder eines vergleichbaren +Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu +zu erbringen. + +3. Die Nerdmitgliedschaft steht jedem Mitglied zur Wahl, das den Verein +stärker finanziell unterstützen mochte. Mit einer solchen Nerdmitgliedschaft +sind keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile gegenüber den anderen beiden +Mitgliedschaften verbunden. + +4. Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft (Mitgliedsbeitrag oder +Mitgliedsart) sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Sofern nicht anders +vereinbart gelten die gleichen Fristen wie in dieser Ordnung unter §2 zum +Austritt angegeben. + + +§ 2 Verpflichtungen nach Austritt + +1. Das Ende der Mitgliedschaft eines Mitglied entbindet dieses nicht von der +Beitragsverpflichtung bis zum nächsten Quartalsende. + + +§ 3 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands + +1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag +von 500€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von bis zu 5000€ können zwei +Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss +durch die Mitgliederversammlung nötig. + + +§ 4 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung + +1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung gemäß +Satzung §7 beträgt 23% der Mitglieder. + + +§ 5 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins + +1. Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide Vereinsvermögen nicht +übersteigen. + + +§ 6 Aufgaben des Schatzmeisters + +1. Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche +Haushaltsführung hinzuwirken + +2. Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereines in das Vereinsregister +ein Konto auf den Namen des Vereines an und verwaltet dort das +Vereinsvermögen. + +3. Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei +Vorstandsmitgliedern nötig. + +4. Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder mindestens +vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen nach großeren +Veranstaltungen, bei denen der Verein als Veranstalter oder Mitveranstalter +auftritt, über den Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100€ sind dabei +einzeln aufzulisten. + +5. Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der +Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei genießt er die +volle Unterstützung des Vorstands. + +6. Für laufende Einnahmen und Ausgaben fuhrt der Schatzmeister eine +Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem +Vereinskonto abgelegt. + +7. Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte Quittung in +doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. + +8. Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das nach den +Regeln der einfachen Buchführung zu fuhren ist und aus folgenden Teilen +besteht: + +- Kassenbuch für die Bargeldkasse +- Hauptbuch für das Vereinskonto +- Inventarliste für Vermögensgegenstände + +9. Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem +Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim Schatzmeister +eingereicht werden. + +10. Sollten Guter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im +Vermögensregister einzutragen. Der Schatzmeister hat nach Genehmigung durch +den Vorstand ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar für den +Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister. + +11. Der Schatzmeister fuhrt die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden +von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den +Vereinsmitgliedern mitgeteilt. + +12. Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist durch ihn +eine Bilanz zu erstellen. + + +§ 7 Erstattung der Auslagen des Vorstands + +1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller +Hohe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung muss der Vorstand in +einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen. + + +§ 8 Elektronische Schriftform + +1. Elektronische Dokumente im Sinne von §11 der Satzung sind mit PGP/GPG oder +mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim Vorstand einen +öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat hinterlegen, dessen Signatur die +jeweiligen E-Mails tragen müssen. Das Mitglied hat bei Kompromittierung des +Schlüssels für Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen. + +2. Im Abstimmungsprozess einer Mitgliederversammlung übernimmt und +protokolliert der Schriftführer die Überprüfung und Zählung der signierten +E-Mails. Ferner prüft er die Anwesenheit und erklärt eventuell vorliegende +schriftlich abgegebene Stimmen anwesender Mitglieder öffentlich für ungültig. + + +§ 9 Sicherheitsbeauftragter + +1. Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine Aufgaben umfassen +insbesondere die Aufklärung und Information der Mitglieder zu Sicherheits- und +Schutzmaßnahmen, gesetzlichen Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur +Vermeidung von Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser +Regelungen in den Räumen des Vereins. +