Einberufung von Vorstandssitzungen auch per E-Mail möglich

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Konrad Schöbel 2011-11-11 23:45:21 +01:00
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@ -242,10 +242,10 @@ Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
werden vom Schriftführer schriftlich einberufen. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich
zu protokollieren.
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §11 einberufen. Der Vorstand
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
protokollieren.
10. Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der