Einberufung von Vorstandssitzungen auch per E-Mail möglich
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@ -242,10 +242,10 @@ Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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9. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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werden vom Schriftführer schriftlich einberufen. Der Vorstand ist
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beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich
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zu protokollieren.
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §11 einberufen. Der Vorstand
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ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
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protokollieren.
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10. Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
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Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
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