Amtsdauer der Vorstandsmitglieder ein statt zwei Jahre (§8.6)

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Konrad Schöbel 2011-10-20 01:22:16 +02:00
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@ -228,7 +228,7 @@ Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie 6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie
werden von der Mitgliederversammlung aus den Mitgliedern des Vereins werden von der Mitgliederversammlung aus den Mitgliedern des Vereins
gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister
und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer