Amtsdauer der Vorstandsmitglieder ein statt zwei Jahre (§8.6)
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@ -228,7 +228,7 @@ Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
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Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
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Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
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bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
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bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
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6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Sie
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6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie
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werden von der Mitgliederversammlung aus den Mitgliedern des Vereins
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werden von der Mitgliederversammlung aus den Mitgliedern des Vereins
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gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister
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gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister
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und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer
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und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer
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