From 9dd148592184542a44e00f853284aa45090ccb93 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Konrad=20Sch=C3=B6bel?= Date: Sat, 12 Nov 2011 00:18:55 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?keine=20K=C3=BCndigungsfrist?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Begründungen: Eine Kündigungsfrist dient lediglich der finanziellen Planungssicherheit. Eine geringe Zahl an Austritten hat keinen großen Einfluss auf die Planungssicherheit. Bei einer großen Anzahl an Austritten hat man so oder so ein schwer wiegendes Problem. Außerdem sollte der Verein nicht an der Grenze seiner Zahlungsfähigkeit operieren. Eine Frist "zum Quartalsende" stellt auch keine Planungssicherheit dar, falls die Austritte sich kurz vor Ende des Quartals ereignen. Wir lehnen eine Art "Bestrafung" für einen Austritt ab. Hohe Ausstiegshürden erhöhen auch die Einstiegshürden --- Satzung/Geschäftsordnung.txt | 27 +++++++++------------------ 1 file changed, 9 insertions(+), 18 deletions(-) diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index 0ff62a6..8cb048e 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -25,19 +25,11 @@ Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen. Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. -4. Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft (Mitgliedsbeitrag oder -Mitgliedsart) sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Sofern -nicht anders, vereinbart gelten die gleichen Fristen wie in dieser -Ordnung unter §2 zum Austritt angegeben. +4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem +Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung. -§ 2 Verpflichtungen nach Austritt - -1. Das Ende der Mitgliedschaft eines Mitglieds entbindet dieses nicht -von der Beitragsverpflichtung bis zum nächsten Quartalsende. - - -§ 3 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands +§ 2 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands 1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 500€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von @@ -46,20 +38,20 @@ höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. -§ 4 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung +§ 3 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen Mitglieder. -§ 5 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins +§ 4 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins 1. Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide Vereinsvermögen nicht übersteigen. -§ 6 Aufgaben des Schatzmeisters +§ 5 Aufgaben des Schatzmeisters 1. Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. @@ -114,7 +106,7 @@ Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. durch ihn eine Bilanz zu erstellen. -§ 7 Erstattung der Auslagen des Vorstands +§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands 1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Hohe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung @@ -122,7 +114,7 @@ muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen. -§ 8 Elektronische Schriftform +§ 7 Elektronische Schriftform 1. Elektronische Dokumente im Sinne von §11 der Satzung sind mit PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim @@ -137,8 +129,7 @@ signierten E-Mails. Ferner prüft er die Anwesenheit und erklärt eventuell vorliegende schriftlich abgegebene Stimmen anwesender Mitglieder öffentlich für ungültig. - -§ 9 Sicherheitsbeauftragter +§ 8 Sicherheitsbeauftragter 1. Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der