diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index 0ff62a6..8cb048e 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -25,19 +25,11 @@ Vorstand. Der entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen. Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden. -4. Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft (Mitgliedsbeitrag oder -Mitgliedsart) sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Sofern -nicht anders, vereinbart gelten die gleichen Fristen wie in dieser -Ordnung unter §2 zum Austritt angegeben. +4. Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem +Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung. -§ 2 Verpflichtungen nach Austritt - -1. Das Ende der Mitgliedschaft eines Mitglieds entbindet dieses nicht -von der Beitragsverpflichtung bis zum nächsten Quartalsende. - - -§ 3 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands +§ 2 Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands 1. Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 500€ verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von @@ -46,20 +38,20 @@ höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. -§ 4 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung +§ 3 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen Mitglieder. -§ 5 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins +§ 4 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins 1. Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide Vereinsvermögen nicht übersteigen. -§ 6 Aufgaben des Schatzmeisters +§ 5 Aufgaben des Schatzmeisters 1. Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. @@ -114,7 +106,7 @@ Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. durch ihn eine Bilanz zu erstellen. -§ 7 Erstattung der Auslagen des Vorstands +§ 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands 1. Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Hohe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung @@ -122,7 +114,7 @@ muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen. -§ 8 Elektronische Schriftform +§ 7 Elektronische Schriftform 1. Elektronische Dokumente im Sinne von §11 der Satzung sind mit PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim @@ -137,8 +129,7 @@ signierten E-Mails. Ferner prüft er die Anwesenheit und erklärt eventuell vorliegende schriftlich abgegebene Stimmen anwesender Mitglieder öffentlich für ungültig. - -§ 9 Sicherheitsbeauftragter +§ 8 Sicherheitsbeauftragter 1. Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der