diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.tex b/Satzung/Geschäftsordnung.tex index 848e14f..09ee486 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.tex +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.tex @@ -50,12 +50,17 @@ \end{enumerate} \section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands} + \begin{enumerate} \item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. + + \item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei + Vorstandsmitgliedern nötig. + \end{enumerate} \section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins} @@ -75,11 +80,8 @@ Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und verwaltet dort das Vereinsvermögen. - \item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei - Vorstandsmitgliedern nötig. - \item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder - mindestensvierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen + mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei