diff --git a/Satzung/Satzung.pdf b/Satzung/Satzung.pdf index 3007c68..ee33ae5 100644 Binary files a/Satzung/Satzung.pdf and b/Satzung/Satzung.pdf differ diff --git a/Satzung/Satzung.tex b/Satzung/Satzung.tex index 59e48d1..d51414b 100644 --- a/Satzung/Satzung.tex +++ b/Satzung/Satzung.tex @@ -122,7 +122,7 @@ \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. - \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §12 gegenüber + \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform} dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. @@ -136,8 +136,9 @@ und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. - \item Der Austritt wird durch eine gemäß §12 schriftliche Willenserklärung - gegenüber dem Vorstand erklärt. + \item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform} + schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt. + \end{enumerate} \section{Ausschluss eines Mitglieds} @@ -146,7 +147,7 @@ werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den - Beschluss in schriftlicher Form gemäß §12 unter Angabe von Gründen + Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. \item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der @@ -208,7 +209,7 @@ \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder - oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §12 unter Angabe + oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung übernommen. @@ -220,9 +221,9 @@ darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags beim Vorstand liegen. - \item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12 + \item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform} zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls - das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat. + das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat. \item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann @@ -279,7 +280,7 @@ von der Geschäftsordnung festgelegt wird. \item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen - werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §12 einberufen. Der Vorstand + werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu protokollieren.