From 8729188351cc9d0aa45a48dc973ee8ce0e90d694 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: frlan Date: Mon, 17 Oct 2011 21:07:45 +0200 Subject: [PATCH] Ein paar weitere Formatierungen --- Satzung/Satzung.txt | 27 ++++++++++++++------------- 1 file changed, 14 insertions(+), 13 deletions(-) diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 3745ab4..3c2658c 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -85,26 +85,27 @@ offene Software, etc. § 3 Mitgliedschaft -1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person oder -nicht rechtsfähiger Verein werden, der seine Ziele unterstützt. +1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person +oder nicht rechtsfähiger Verein werden, der seine Ziele unterstützt. 2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. -3. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §11 gegenüber dem -Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden -Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. +3. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §11 gegenüber +dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer +entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. 4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der -Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung einlegen, -die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme entscheidet. +Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung +einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme +entscheidet. -5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch -Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von nicht -natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird -von der Geschäftsordnung geregelt. +5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch +Ausschluss, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung +und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht +für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. -6. Der Austritt wird durch gemäß §11 schriftliche Willenserklärung gegenüber -dem Vorstand erklärt. +6. Der Austritt wird durch gemäß §11 schriftliche Willenserklärung +gegenüber dem Vorstand erklärt. § 4 Ausschluss eines Mitglieds