Ersten Abschnitt inhaltlich korrigiert

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Jens Kubieziel 2014-11-11 15:00:45 +01:00
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\section{Gemeinnützigkeit}
Nach unserer Erklärung zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer für das Jahr 2013 beim Finanzamt Jena
erreichte uns ein Freistellungsbescheid von genannten Amt vom 10.\,Juli~2014.
Dieser besagt, dass der Hackspace Jena~e.\,V. für 2013 von den Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit ist und weiterhin berechtigt ist für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Nach unserer Erklärung zur Körperschafts- und Gewerbesteuer für das Jahr 2013 beim Finanzamt Jena
erreichte uns mit Datum vom 10.\,Juli~2014 ein Freistellungsbescheid.
Dieser besagt, dass der Hackspace Jena~e.\,V. für 2013 von den Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit ist. Weiterhin ist der Verein berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Somit hat man uns die Gemeinnützigkeit bestätigt.
Vereine erstellen all 3~Jahre eine Steuererklärung und nicht wie Privatpersonen Jährlich.
Dadurch enthält die Erklärung über das Jahr 2013 auch angaben und Unterlagen seit der Vereinsgründung, Anfang 2012.
Vereine erstellen, im Gegensatz zu Privatpersonen, alle drei Jahre eine Steuererklärung.
Dadurch enthält die Erklärung über das Jahr 2013 auch Angaben und Unterlagen seit der Vereinsgründung, Anfang 2012.
Daraus ergibt sich auch, dass die nächste Erklärung spätestens 2017 für die Jahre 2014--2016 eingereicht werden muss.
\section{Mitgliederenwicklung}