diff --git a/Satzung/Geschäftsordnung.txt b/Satzung/Geschäftsordnung.txt index d908ea6..b14afb3 100644 --- a/Satzung/Geschäftsordnung.txt +++ b/Satzung/Geschäftsordnung.txt @@ -46,7 +46,8 @@ nötig. § 4 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 1. Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der -Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der Mitglieder. +Mitgliederversammlung gemäß Satzung §7 beträgt 23% der ordentlichen +Mitglieder. § 5 Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index 5184fba..d08e561 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -154,7 +154,7 @@ Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen wurden. 2. Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche -Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines Mitglieds ist geheim +Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen. 3. Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. @@ -172,9 +172,9 @@ Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr. 6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit -einberufen werden, wenn mindestens 23% der Mitglieder oder der -Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §11 unter Angabe eines -Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten +einberufen werden, wenn mindestens 23% der ordentlichen Mitglieder +oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §11 unter Angabe +eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung übernommen. @@ -207,11 +207,11 @@ bestimmen. § 8 Vorstand -1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem -Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Des -Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den Vorstand gewählt -werden. Es kann auf Wunsch der Mitglieder auf eine Wahl der -Beisitzer verzichtet werden. +1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern: +dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. +Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den Vorstand gewählt +werden. Es kann auf Wunsch der Mitglieder auf eine Wahl der Beisitzer +verzichtet werden. 2. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sind einzeln @@ -228,11 +228,11 @@ Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. -6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie -werden von der Mitgliederversammlung aus den Mitgliedern des Vereins -gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister -und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei Beisitzer -gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. +6. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden +von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des +Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, +Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei +Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. 7. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.