Einige kleinere Änderungen aus Diskussionsrunde mit Konrad

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Frank Lanitz 2012-01-02 17:03:51 +01:00
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@ -35,13 +35,13 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, 1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes und Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes
des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und der Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und
Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft eine der Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft
wichtige Rolle. eine wichtige Rolle.
2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der 2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
@ -93,7 +93,7 @@ Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
* Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler * Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die - Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zum Beispiel durch die
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten. deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.