Einige kleinere Änderungen aus Diskussionsrunde mit Konrad

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Frank Lanitz 2012-01-02 17:03:51 +01:00
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@ -34,14 +34,14 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes und
des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und der
Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft eine
wichtige Rolle.
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes
und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und
der Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft
eine wichtige Rolle.
2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
@ -93,7 +93,7 @@ Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
* Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen durch die
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zum Beispiel durch die
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.