From 2d756a8685e11345c1bfc007968e759a7f031023 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Konrad=20Sch=C3=B6bel?= Date: Thu, 20 Oct 2011 01:12:24 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Unterscheidung=20von=20ordentlichen=20Mitgliede?= =?UTF-8?q?rn=20und=20F=C3=B6rdermitgliedern?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Begründung: Wir wollen juristischen Personen eine Mitgliedschaft nicht verweigern, ein Stimmrecht jedoch schon. Die Alternative "nicht rechtsfähiger Verein" wird gestrichen, da ein solcher formal als Gesellschaft beschränkten Rechts gilt und somit ebenfalls eine juristische Person wäre. Außerdem steht es den Mitgliedern von Vereinen frei, einzeln bei uns Mitglied zu werden. --- Protokolle/2011-10-17.txt | 2 +- Satzung/Satzung.txt | 13 +++++++------ 2 files changed, 8 insertions(+), 7 deletions(-) diff --git a/Protokolle/2011-10-17.txt b/Protokolle/2011-10-17.txt index 83bcb45..0488972 100644 --- a/Protokolle/2011-10-17.txt +++ b/Protokolle/2011-10-17.txt @@ -96,7 +96,7 @@ fallen. "Die Mitglieder" wird entsprechend in "Die ordentlichen Mitglieder" geändert. -- §5 Absatz 3 +- §7 Absatz 3 "Jedes Mitglied" wird entsprechend in "Jedes ordentliche Mitglied" geändert. diff --git a/Satzung/Satzung.txt b/Satzung/Satzung.txt index b2ee807..40a19fe 100644 --- a/Satzung/Satzung.txt +++ b/Satzung/Satzung.txt @@ -86,8 +86,9 @@ offene Software, etc. § 3 Mitgliedschaft -1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person -oder nicht rechtsfähiger Verein werden, der seine Ziele unterstützt. +1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, +die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder +juristische Person werden. 2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. @@ -125,9 +126,9 @@ Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder -1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins -entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem und -verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen. +1. Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des +Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem +und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. @@ -156,7 +157,7 @@ wurden. Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. -3. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme. +3. Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. 4. Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in §9 und §10