Einzüge angeglichen

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Frank Lanitz 2012-01-11 17:23:44 +01:00
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@ -35,21 +35,21 @@ des Vereinsvermögens erhalten.
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung §3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung 1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
- der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich - der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe der Studentenhilfe
- der Forschung, der Kunst und der Kultur - der Forschung, der Kunst und der Kultur
- des Umgangs mit Technologie sowie - des Umgangs mit Technologie sowie
- der öffentlichen Auseinandersetzung - der öffentlichen Auseinandersetzung
auf den Themengebieten auf den Themengebieten
- der Informationstechnologie - der Informationstechnologie
- der Computersicherheit und - der Computersicherheit und
- des Datenschutzes - des Datenschutzes(.)
2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken 2. Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
- der Gleichberechtigung - der Gleichberechtigung
- des internationalen Austauschs und - des internationalen Austauschs und
- der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen - der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
Gesellschaft Gesellschaft
bestimmt. bestimmt.
3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind 3. Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind