Rework wieder nach default gemerged
This commit is contained in:
commit
03cbee0de6
2 changed files with 158 additions and 72 deletions
66
Office/Templates/Ausleihliste.tex
Normal file
66
Office/Templates/Ausleihliste.tex
Normal file
|
@ -0,0 +1,66 @@
|
|||
\documentclass[12pt]{article}
|
||||
|
||||
\usepackage[ngerman]{babel}
|
||||
\usepackage[margin=16mm,bottom=8mm]{geometry}
|
||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
||||
\usepackage{rotating}
|
||||
\usepackage{tabularx}
|
||||
|
||||
\pagestyle{empty}
|
||||
|
||||
\begin{document}
|
||||
|
||||
\begin{center}
|
||||
\textbf{
|
||||
\Large
|
||||
Ausleihliste der LUG-Bibliothek im Hackspace Jena
|
||||
}
|
||||
\end{center}
|
||||
\vfill
|
||||
\noindent
|
||||
\renewcommand{\arraystretch}{1.35}
|
||||
\begin{sideways}
|
||||
\begin{tabularx}{680pt}[h]{||p{24mm}|X|p{24mm}|p{24mm}|c|c|c|c||}
|
||||
\hline\hline
|
||||
\multicolumn{2}{||c}{Buch bzw.\ Zeitschrift} &
|
||||
\multicolumn{2}{|c}{Entleiher} &
|
||||
\multicolumn{2}{|c}{Ausleihe} &
|
||||
\multicolumn{2}{|c||}{Rückgabe} \\
|
||||
\multicolumn{1}{||c}{Autor} &
|
||||
\multicolumn{1}{|c}{Titel} &
|
||||
\multicolumn{1}{|c}{Vorname} &
|
||||
\multicolumn{1}{|c}{Nachname} &
|
||||
\multicolumn{1}{|c}{Datum} &
|
||||
\multicolumn{1}{|c}{Unterschrift} &
|
||||
\multicolumn{1}{|c}{Datum} &
|
||||
\multicolumn{1}{|c||}{Unterschrift}\\
|
||||
\hline\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
&&&&&&&\\\hline
|
||||
\hline
|
||||
\end{tabularx}
|
||||
\end{sideways}
|
||||
|
||||
\end{document}
|
||||
|
|
@ -12,73 +12,93 @@ dann um den Zusatz "e.V." ergänzt werden.
|
|||
dem Kalenderjahr.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
|
||||
§2 Gemeinnützigkeit
|
||||
|
||||
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
|
||||
Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der
|
||||
Abgabenordnung 1977 (§51 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er
|
||||
dient ausschließlich und unmittelbar den in Absatz 2 angegebenen
|
||||
Zwecken. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und
|
||||
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
|
||||
Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den
|
||||
satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine
|
||||
Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei
|
||||
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des
|
||||
Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die dem
|
||||
Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
|
||||
Vergütungen begünstigt werden.
|
||||
Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
|
||||
Abgabenordnung.
|
||||
|
||||
2. Insbesondere im, jedoch nicht begrenzt auf den Rahmen der
|
||||
folgenden Mittel:
|
||||
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
|
||||
eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
||||
|
||||
- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente,
|
||||
kommunikativen Austausch, etc.
|
||||
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
||||
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
|
||||
Mitteln des Vereins.
|
||||
|
||||
- regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
|
||||
|
||||
- Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
|
||||
|
||||
- Bildung und Weiterbildung zu technischen Fragen im Rahmen der
|
||||
gesetzlichen Möglichkeiten
|
||||
|
||||
- Förderung und Veranstaltung von Tagungen
|
||||
|
||||
- Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien
|
||||
|
||||
setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
|
||||
|
||||
- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen,
|
||||
wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung
|
||||
entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und
|
||||
andere Computerkunst.
|
||||
|
||||
- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in
|
||||
der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
|
||||
Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft;
|
||||
durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und
|
||||
-projekte sowie Informationsaustausch.
|
||||
|
||||
- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.)
|
||||
durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen,
|
||||
Einrichtungen und Projekten.
|
||||
|
||||
- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit
|
||||
digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über
|
||||
rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und
|
||||
Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
|
||||
|
||||
- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23), insbesondere den Auf- und
|
||||
Ausbau unabhängiger, freier Funknetze durch Wartung und Bereitstellung
|
||||
der nötigen Infrastruktur.
|
||||
|
||||
- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im
|
||||
Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer
|
||||
Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu
|
||||
Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und
|
||||
offene Software, etc.
|
||||
4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
|
||||
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
|
||||
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
|
||||
Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
|
||||
des Vereinsvermögens erhalten.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 3 Mitgliedschaft
|
||||
§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
|
||||
|
||||
1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
|
||||
der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der
|
||||
Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
|
||||
Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes
|
||||
und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
|
||||
Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und
|
||||
der Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft
|
||||
eine wichtige Rolle.
|
||||
|
||||
2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
|
||||
satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
|
||||
Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und
|
||||
kommunikativen Austausch. Darüber hinaus veranstaltet und
|
||||
unterstützt der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und
|
||||
Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie
|
||||
weitere, ähnliche Veranstaltungen.
|
||||
|
||||
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
|
||||
|
||||
- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
|
||||
insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen
|
||||
und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1
|
||||
genannten Themenbereichen
|
||||
|
||||
- Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen
|
||||
Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
|
||||
oder Medienkompetenz
|
||||
|
||||
- Gemeinschaftliche Rezeption von Medieninhalten, insbesondere von
|
||||
Dokumentationen, Vortragsmitschnitten und Kritiken zu Datenschutz,
|
||||
neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen
|
||||
|
||||
- Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
|
||||
|
||||
- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
|
||||
Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann zum Beispiel
|
||||
durch angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder
|
||||
Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen oder
|
||||
Kooperationen mit Schulen erfolgen.
|
||||
|
||||
- Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im
|
||||
Themenspektrum des Vereins, wie etwa User-Groups, Stammtische,
|
||||
Computerclubs, etc.
|
||||
|
||||
- Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im
|
||||
Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines
|
||||
Hardwarelabors
|
||||
|
||||
- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
|
||||
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
|
||||
|
||||
* Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
|
||||
|
||||
* Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume
|
||||
|
||||
* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä.
|
||||
|
||||
* Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler
|
||||
|
||||
- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zum Beispiel durch die
|
||||
künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
|
||||
deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 4 Mitgliedschaft
|
||||
|
||||
1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
|
||||
die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
|
||||
|
@ -92,7 +112,7 @@ entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
|
|||
|
||||
4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
|
||||
Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
|
||||
einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
|
||||
einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
|
||||
entscheidet.
|
||||
|
||||
5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
|
||||
|
@ -104,7 +124,7 @@ für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
|
|||
gegenüber dem Vorstand erklärt.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 4 Ausschluss eines Mitglieds
|
||||
§ 5 Ausschluss eines Mitglieds
|
||||
|
||||
1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
|
||||
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
|
||||
|
@ -118,7 +138,7 @@ Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
|
|||
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
|
||||
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
|
||||
|
||||
1. Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
|
||||
Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
|
||||
|
@ -132,7 +152,7 @@ Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
|
|||
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 6 Organe des Vereins
|
||||
§ 7 Organe des Vereins
|
||||
|
||||
1. Die Organe des Vereins sind:
|
||||
|
||||
|
@ -140,7 +160,7 @@ die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
|
|||
- Der Vorstand
|
||||
|
||||
|
||||
§ 7 Mitgliederversammlung
|
||||
§ 8 Mitgliederversammlung
|
||||
|
||||
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
|
||||
Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
|
||||
|
@ -179,16 +199,16 @@ Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
|
|||
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
|
||||
beim Vorstand liegen.
|
||||
|
||||
8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11
|
||||
8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12
|
||||
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
|
||||
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §11 angemeldet hat.
|
||||
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat.
|
||||
|
||||
9. In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
|
||||
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
|
||||
per Beschluss die Tagesordnung verändern.
|
||||
|
||||
10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
|
||||
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
|
||||
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
|
||||
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
|
||||
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
|
||||
Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
|
||||
|
@ -199,7 +219,7 @@ Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
|
|||
bestimmen.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 8 Vorstand
|
||||
§ 9 Vorstand
|
||||
|
||||
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
|
||||
Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
|
||||
|
@ -246,7 +266,7 @@ Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
|
|||
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 9 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung
|
||||
§ 10 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung
|
||||
|
||||
1. Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
|
||||
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
|
||||
|
@ -262,7 +282,7 @@ Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
|
|||
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
|
||||
§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
|
||||
|
||||
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
|
||||
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
|
||||
|
@ -289,7 +309,7 @@ vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
|
|||
werden entsprechend übertragen.
|
||||
|
||||
|
||||
§ 11 Schriftform, Abstimmungsfähigkeit
|
||||
§ 12 Schriftform, Abstimmungsfähigkeit
|
||||
|
||||
1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
|
||||
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
|
||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue