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\documentclass[12pt]{article}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage[margin=16mm,bottom=8mm]{geometry}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage{rotating}
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\usepackage{tabularx}
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\pagestyle{empty}
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\begin{document}
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\begin{center}
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\textbf{
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\Large
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Ausleihliste der LUG-Bibliothek im Hackspace Jena
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}
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\end{center}
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\vfill
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\noindent
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\renewcommand{\arraystretch}{1.35}
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\begin{sideways}
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\begin{tabularx}{680pt}[h]{||p{24mm}|X|p{24mm}|p{24mm}|c|c|c|c||}
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\hline\hline
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\multicolumn{2}{||c}{Buch bzw.\ Zeitschrift} &
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\multicolumn{2}{|c}{Entleiher} &
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\multicolumn{2}{|c}{Ausleihe} &
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\multicolumn{2}{|c||}{Rückgabe} \\
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\multicolumn{1}{||c}{Autor} &
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\multicolumn{1}{|c}{Titel} &
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\multicolumn{1}{|c}{Vorname} &
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\multicolumn{1}{|c}{Nachname} &
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\multicolumn{1}{|c}{Datum} &
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\multicolumn{1}{|c}{Unterschrift} &
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\multicolumn{1}{|c}{Datum} &
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\multicolumn{1}{|c||}{Unterschrift}\\
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\hline
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\end{tabularx}
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\end{sideways}
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\end{document}
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@ -12,73 +12,93 @@ dann um den Zusatz "e.V." ergänzt werden.
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dem Kalenderjahr.
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dem Kalenderjahr.
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§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
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§2 Gemeinnützigkeit
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1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
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1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
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Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der
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Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der
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Abgabenordnung 1977 (§51 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er
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Abgabenordnung.
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dient ausschließlich und unmittelbar den in Absatz 2 angegebenen
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Zwecken. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und
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verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
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Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den
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satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine
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Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei
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ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des
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Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die dem
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Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
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Vergütungen begünstigt werden.
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2. Insbesondere im, jedoch nicht begrenzt auf den Rahmen der
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2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
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folgenden Mittel:
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eigenwirtschaftliche Zwecke.
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- Aufbau einer Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente,
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3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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kommunikativen Austausch, etc.
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
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Mitteln des Vereins.
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- regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen
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4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
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durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
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- Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
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unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
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Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
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- Bildung und Weiterbildung zu technischen Fragen im Rahmen der
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des Vereinsvermögens erhalten.
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gesetzlichen Möglichkeiten
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- Förderung und Veranstaltung von Tagungen
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- Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien
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setzt sich der Verein ein für die Förderung von:
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- Kunst und Kultur (AO §52 2.5.) in bestehenden und neuen Formen,
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wie sie durch Einflüsse der digitalen Informationsverarbeitung
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entstanden sind und entstehen, z. B. NetArt, BlinkenLights und
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andere Computerkunst.
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- Erziehung, Volksbildung und Studentenhilfe (AO §52 2.7) in den in
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der Präambel angesprochenen Themen, insbesondere der digitalen
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Informationsverarbeitung und deren Einfluss auf die Gesellschaft;
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durchgeführt durch Bildungsveranstaltungen, Experimentierräume und
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-projekte sowie Informationsaustausch.
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- Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (AO §52 2.13.)
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durch Austausch mit ähnlichen oder gleichgesinnten Vereinen,
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Einrichtungen und Projekten.
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- Kriminalprävention (AO §52 2.20.) insbesondere im Umgang mit
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digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über
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rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und
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Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
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- Amateurfunk und Modellflug (AO §52 2.23), insbesondere den Auf- und
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Ausbau unabhängiger, freier Funknetze durch Wartung und Bereitstellung
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der nötigen Infrastruktur.
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- Demokratischem Staatswesen (AO §52 2.24.) im Besonderen im
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Zusammenhang mit der Entwicklung der Gesellschaft zu einer
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Informationsgesellschaft durch Veranstaltungen und Diskussionen zu
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Themen wie Urheberrecht, Datenschutz, Netzneutralität, freie und
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offene Software, etc.
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§ 3 Mitgliedschaft
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§3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung
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1. Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung,
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der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der
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Forschung, der Kunst und Kultur auf den Gebieten der
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Informationstechnologie, der Computersicherheit, des Datenschutzes
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und des Umgangs mit Technologie im Allgemeinen. Dabei spielen die
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Gedanken des internationalen Austauschs, der Gleichberechtigung und
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der Mitwirkung an der Entwicklung der demokratischen Gesellschaft
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eine wichtige Rolle.
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2. Das zu Grunde liegende Mittel zur Verwirklichung der
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satzungsgemäßen Ziele ist der Aufbau und Betrieb einer
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Begegnungsstätte für Veranstaltungen, Experimente und
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kommunikativen Austausch. Darüber hinaus veranstaltet und
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unterstützt der Verein regelmäßige, öffentliche Treffen und
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Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen sowie
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weitere, ähnliche Veranstaltungen.
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3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
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- Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen, auch und
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insbesondere zur wissenschaftlichen Behandlung offener Fragen
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und aktueller Entwicklungen, vor allem in den unter Absatz 1
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genannten Themenbereichen
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- Informationsveranstaltungen zur Förderung einer öffentlichen
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Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit
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oder Medienkompetenz
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- Gemeinschaftliche Rezeption von Medieninhalten, insbesondere von
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Dokumentationen, Vortragsmitschnitten und Kritiken zu Datenschutz,
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neuen Medien, IT-Sicherheit oder technischen Entwicklungen
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- Ausstellung von Geräten von historischem oder aktuellem Interesse
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- Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung der
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Jugend in den unter Absatz 1 genannten Bereichen. Dies kann zum Beispiel
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durch angeleitete Entwicklung von Software-, Hardware- oder
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Elektronik-Komponenten, spezielle Bildungsveranstaltungen oder
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Kooperationen mit Schulen erfolgen.
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- Vernetzung von und Kontaktvermittlung zu bestehenden Gruppen im
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Themenspektrum des Vereins, wie etwa User-Groups, Stammtische,
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Computerclubs, etc.
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- Bereitstellung von Arbeits- und Seminarräumen für Projektarbeit im
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Sinne des Satzungszwecks, beispielsweise durch die Einrichtung eines
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Hardwarelabors
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- Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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* Ausstellung künstlerischer Arbeiten in den Vereinsräumen
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* Integration künstlerischer Elemente in die Einrichtung der Vereinsräume
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* Vorführung von Computerdemos, Animationsfilmen u.ä.
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* Bereitstellung von Arbeitsraum und -materialien für Künstler
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- Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zum Beispiel durch die
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künstlerische Betrachtung moderner Informationstechnologien und
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deren kreative Umsetzung in kooperativen Projekten.
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§ 4 Mitgliedschaft
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1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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@ -92,7 +112,7 @@ entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
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4. Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
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Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
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Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
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einlegen, die dann abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
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einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
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entscheidet.
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entscheidet.
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5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
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5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
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@ -104,7 +124,7 @@ für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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gegenüber dem Vorstand erklärt.
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gegenüber dem Vorstand erklärt.
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§ 4 Ausschluss eines Mitglieds
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§ 5 Ausschluss eines Mitglieds
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1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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@ -118,7 +138,7 @@ Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
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Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
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Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
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§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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1. Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
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1. Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
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Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
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Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
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@ -132,7 +152,7 @@ Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
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die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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§ 6 Organe des Vereins
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§ 7 Organe des Vereins
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1. Die Organe des Vereins sind:
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1. Die Organe des Vereins sind:
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@ -140,7 +160,7 @@ die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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- Der Vorstand
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- Der Vorstand
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§ 7 Mitgliederversammlung
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§ 8 Mitgliederversammlung
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1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
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1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
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Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
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Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
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@ -179,16 +199,16 @@ Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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beim Vorstand liegen.
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beim Vorstand liegen.
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8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §11
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8. Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §12
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §11 angemeldet hat.
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §12 angemeldet hat.
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9. In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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9. In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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per Beschluss die Tagesordnung verändern.
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per Beschluss die Tagesordnung verändern.
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10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
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10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
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anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu
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anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
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unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
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unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
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Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
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Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
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Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
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Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
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@ -199,7 +219,7 @@ Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
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bestimmen.
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bestimmen.
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§ 8 Vorstand
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§ 9 Vorstand
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1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
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Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
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@ -246,7 +266,7 @@ Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
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abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
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abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
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§ 9 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung
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§ 10 Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung
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||||||
1. Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
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1. Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
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Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
|
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
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@ -262,7 +282,7 @@ Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
|
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nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
|
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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§ 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
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§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
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1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
|
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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||||||
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@ -289,7 +309,7 @@ vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
|
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werden entsprechend übertragen.
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werden entsprechend übertragen.
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§ 11 Schriftform, Abstimmungsfähigkeit
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§ 12 Schriftform, Abstimmungsfähigkeit
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1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
|
1. Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
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elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
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elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
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