417099560c
Die Idee ist, dem Plenum ein wenig mehr Verantwortung und Bedeutung zu geben. Mit dieser Satzungsänderung soll dem Plenum die Möglichkeit gegeben werden, direkt auf die Arbeit des Vorstands Einfluss zu nehmen und somit eine direkte Legitimierung für Fragen des täglichen Doings geschaffen werden.
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\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
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\usepackage{lmodern}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
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\date{In der Fassung vom 1. Dezember 2012}
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\begin{document}
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\maketitle{}
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\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena e.\,V."' und ist in das
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Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen.
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\item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht
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dem Kalenderjahr.
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\end{enumerate}
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\section{Gemeinnützigkeit}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
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Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der
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Abgabenordnung.
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\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
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eigenwirtschaftliche Zwecke.
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\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
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Mitteln des Vereins.
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\item Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
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durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
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unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
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Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
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des Vereinsvermögens erhalten.
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\end{enumerate}
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\newpage
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\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
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\begin{enumerate}
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\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
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\begin{itemize}
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\item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
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der Studentenhilfe
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\item der Kunst und der Kultur
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\end{itemize}
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auf den Themengebieten
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\begin{itemize}
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\item der Informationstechnologie
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\item der Computersicherheit und
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\item des Datenschutzes
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\end{itemize}
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\item Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
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\begin{itemize}
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\item der Gleichberechtigung
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\item des internationalen Austauschs und
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\item der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
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Gesellschaft
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\end{itemize}
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bestimmt.
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\item Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
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Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
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\item Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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schwerpunktmäßig
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\begin{itemize}
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\item Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
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anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
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des Vereins
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\item gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
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wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitten oder Artikeln, die der
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Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
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\item Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
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Interesse
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\item Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
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der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
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\begin{itemize}
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\item der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
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\item dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
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\item Kooperationen mit Schulen.
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\end{itemize}
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|
\item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
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Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
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\begin{itemize}
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|
\item Organisation von Austauschfahrten,
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\item gemeinsame Vorträge und Tagungen,
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|
\item Betrieb und gemeinsame Nutzung von
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Kommunikationsinfrastruktur und
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|
\item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen.
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\end{itemize}
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|
\item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
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Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
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insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
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\item Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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|
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
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Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
|
|
deren Einrichtung.
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\end{itemize}
|
|
\end{enumerate}
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\section{Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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|
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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juristische Person werden.
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\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
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gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
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entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
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Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
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einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
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entscheidet.
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\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
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Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Personen oder durch Auflösung
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und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
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für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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|
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
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schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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\end{enumerate}
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\newpage{}
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\section{Ausschluss eines Mitglieds}
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\begin{enumerate}
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|
\item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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|
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
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Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
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\end{enumerate}
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|
\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
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\begin{enumerate}
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|
\item Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
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|
Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
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und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen.
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|
\item Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
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|
Vereins zu unterstützen und zu fördern.
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|
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
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Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
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die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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\end{enumerate}
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\section{Organe des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Die Organe des Vereins sind:
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\begin{itemize}
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\item Die Mitgliederversammlung;
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\item Das Plenum;
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|
\item Der Vorstand.
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\end{itemize}
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|
\end{enumerate}
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|
\section{Plenum}
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\begin{enumerate}
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|
\item Das Plenum findet in einem monatlichen Rythmus statt. Dabei obliegt es dem Vorstand
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zu einem Plenum einzuladen. In wichtigen Fällen kann ein Plenum durch den Vorstand
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verschoben oder abgesagt werden. Ein abgesagtes Plenum bedarf keines Ersatztermines.
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|
Wird ein Plenum abgesagt, muss das im Folgemonat geplante Plenum stattfinden.
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|
\item Das Plenum hat die Aufgabe, Handlungsempfehlungen sowie Aufträge für den
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täglichen Umgang und Erfüllug der in dieser Satzung definierten Ziele
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an den Vorstandes zu geben.
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|
\item Beschlüsse werden vom Plenum durch öffentliche Abstimmung mit einfacher Mehrheit
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getroffen. Abstimmung durch Zustimmung ist bei verschiedenen Alternativvorschlägen
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möglich.
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\item Das Plenum ist offen für alle Vereinsmitglieder und Gäste. Jeder Teilnehmer
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hat eine Stimme.
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\item Dem Vorstand obliegt ein Veto-Recht für erteilte Aufträge, welches
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|
durch Anrufung der Mitgliederversammlung üerprüft werden kann. Der
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Mitgliederversammlung obliegt in Folge die finale Entscheidung.
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|
\end{enumerate}
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\section{Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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|
\item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
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Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
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Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen
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wurden.
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\item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche
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Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim
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abzustimmen.
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\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
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\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
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abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
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§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
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|
Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
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Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
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Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
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\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als
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Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre
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Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des
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Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des
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Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
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|
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
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einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
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oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
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eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
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Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
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übernommen.
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\item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
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Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
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Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
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Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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beim Vorstand liegen.
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\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
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\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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per Beschluss die Tagesordnung verändern.
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|
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
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anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
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unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
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Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
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Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
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\item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der
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Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
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|
Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
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|
bestimmen.
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|
|
\end{enumerate}
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\section{Vorstand}\label{vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
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Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
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Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
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Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
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|
\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
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|
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
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berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
|
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kann hierfür Einschränkungen festlegen.
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|
\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
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das Vermögen des Vereins. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
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\item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
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|
|
\item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines
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Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
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Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
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bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
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\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden
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von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des
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|
Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender,
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|
Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
|
|
Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
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|
|
\item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
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|
Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
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\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
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Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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|
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
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|
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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|
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
|
|
protokollieren.
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|
|
\item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
|
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Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
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abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
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\end{enumerate}
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\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
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|
|
\begin{enumerate}
|
|
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
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|
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
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Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der
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bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war.
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\item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine
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Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich.
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|
|
|
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
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|
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
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|
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
|
|
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
|
|
\end{enumerate}
|
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|
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
|
|
\begin{enumerate}
|
|
|
|
\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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|
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
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angekündigt wurde.
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\item Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
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Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der
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Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur
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|
Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen
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steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen
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Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den
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Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit
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Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung
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regeln.
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\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
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Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
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zwingend zu erfüllen.
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\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
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vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
|
|
werden entsprechend übertragen.
|
|
\end{enumerate}
|
|
|
|
\section{Schriftform}
|
|
\label{schriftform}
|
|
|
|
\begin{enumerate}
|
|
\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
|
|
elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
|
|
Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
|
|
\end{enumerate}
|
|
|
|
\end{document}
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