Wichtige Punkte aus der Mustersatzung #11

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opened 2024-06-07 10:54:59 +02:00 by qbi · 5 comments
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Die Abgabenordnung (AO) enthält eine Mustersatzung, wo aus steuerlicher Sicht wichtige Punkte drin stehen. Mit dem Ticket will ich prüfen und dokumentieren, ob das bei uns der Fall ist oder ob Handlungsbedarf besteht.

Wichtig wird dies bei einer Änderung der Satzung. Bestehende Satzungen haben Bestandsschutz, aber sobald die Satzung geändert wird, müssen die Punkte der Satzung der AO entsprechen.

Die [Abgabenordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html) (AO) enthält eine [Mustersatzung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html), wo aus steuerlicher Sicht wichtige Punkte drin stehen. Mit dem Ticket will ich prüfen und dokumentieren, ob das bei uns der Fall ist oder ob Handlungsbedarf besteht. Wichtig wird dies bei einer Änderung der Satzung. Bestehende Satzungen haben Bestandsschutz, aber sobald die Satzung geändert wird, müssen die Punkte der Satzung der AO entsprechen.
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Mustersatzung Krautspace-Satzung OK?
Der – Die – … (Körperschaft) mit Sitz in … verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – kirchliche – Zwecke (nicht verfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist … (z. B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Landschaftspflege, Umweltschutz, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen). Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe der Kunst und der Kultur auf den Themengebieten
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung regeln.
| Mustersatzung | Krautspace-Satzung | OK? | |--------------------|------------------------|-----------| | Der – Die – … (Körperschaft) mit Sitz in … verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – kirchliche – Zwecke (nicht verfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. | Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. | ✅ | Zweck der Körperschaft ist … (z. B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Landschaftspflege, Umweltschutz, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen). | Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe der Kunst und der Kultur auf den Themengebieten | ✅ | Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch | Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet. | ❓ | Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | ✅ | Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. | Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. | ✅ | Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | ✅ | Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft | Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung regeln. | ❓
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Mit der obigen Tabelle gibt es zwei Punkte, über die wir genauer nachdenken sollten. Bei dem bin ich unsicher, wie das zu lesen ist.

Mit der obigen Tabelle gibt es zwei Punkte, über die wir genauer nachdenken sollten. Bei dem ❓ bin ich unsicher, wie das zu lesen ist.
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@thomas schau dir die Seite bitte nochmal an

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Frage zu 2.: Machen wir uns unnötig Schwierigkeiten, wenn wir die Themengebiete einschränken?

zu 3.: evtl. sollten wir es so formulieren, daß wir den Raum nicht als Grundlage für die Erfüllung der Satzung darstellen, sonst haben wir bei Schwierigkeiten mit dem Raum gleich ein Problem mit dem Fortbestand des Vereins.

zum letzten Punkt: wäre natürlich schön gewesen, den zu streichen, aber wenn er bleiben muß, sehe ich da keine Schwierigkeiten mit unserer Formulierung.

Frage zu 2.: Machen wir uns unnötig Schwierigkeiten, wenn wir die Themengebiete einschränken? zu 3.: evtl. sollten wir es so formulieren, daß wir den Raum nicht als Grundlage für die Erfüllung der Satzung darstellen, sonst haben wir bei Schwierigkeiten mit dem Raum gleich ein Problem mit dem Fortbestand des Vereins. zum letzten Punkt: wäre natürlich schön gewesen, den zu streichen, aber wenn er bleiben muß, sehe ich da keine Schwierigkeiten mit unserer Formulierung.
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Der Zweck sollte dem entsprechen, was in der AO steht. So ist § 53 Abs. 2 Nr. 7 AO:
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;

Der Verein sucht sich die "passenden" Zwecke aus der AO aus und ist dann verpflichtet, diese zu erfüllen, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Insbesondere muss im Rechenschaftsbericht nachgewiesen werden, dass jeder dieser Zwecke "erfüllt" oder "bearbeitet" wurde. Daher ist es sinnvoll, nicht alle aus § 52 Abs. 1 AO zu nehmen, sondern nur die passenden.

Zu 3. müsstest du dann eine konkrete Formulierung liefern.
Aus meiner Sicht könnte man das aber so lassen, denn ohne Raum ist der Verein de facto auch nicht mehr existent. Außerdem wird in der Satzung von einer Begegnungsstätte gesprochen. Das ist eben ein Ort der Begegnung (dein Garten? 😉). Also wäre der Verein pro forma nicht am Ende, wenn der Raum weg wäre.

Beim letzten Punkt meinst du vermutlich etwas anderes. Das müssen wir an anderer Stelle besprechen.

Der Zweck sollte dem entsprechen, was in der AO steht. So ist § 53 Abs. 2 Nr. 7 AO: ` die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;` Der Verein sucht sich die "passenden" Zwecke aus der AO aus und ist dann verpflichtet, diese zu erfüllen, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Insbesondere muss im Rechenschaftsbericht nachgewiesen werden, dass jeder dieser Zwecke "erfüllt" oder "bearbeitet" wurde. Daher ist es sinnvoll, nicht alle aus § 52 Abs. 1 AO zu nehmen, sondern nur die passenden. Zu 3. müsstest du dann eine konkrete Formulierung liefern. Aus meiner Sicht könnte man das aber so lassen, denn ohne Raum ist der Verein de facto auch nicht mehr existent. Außerdem wird in der Satzung von einer Begegnungsstätte gesprochen. Das ist eben ein Ort der Begegnung (dein Garten? 😉). Also wäre der Verein pro forma nicht am Ende, wenn der Raum weg wäre. Beim letzten Punkt meinst du vermutlich etwas anderes. Das müssen wir an anderer Stelle besprechen.
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Reference: Krautspace/Satzung#11
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