Wichtige Punkte aus der Mustersatzung #11
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Die Abgabenordnung (AO) enthält eine Mustersatzung, wo aus steuerlicher Sicht wichtige Punkte drin stehen. Mit dem Ticket will ich prüfen und dokumentieren, ob das bei uns der Fall ist oder ob Handlungsbedarf besteht.
Wichtig wird dies bei einer Änderung der Satzung. Bestehende Satzungen haben Bestandsschutz, aber sobald die Satzung geändert wird, müssen die Punkte der Satzung der AO entsprechen.
Mit der obigen Tabelle gibt es zwei Punkte, über die wir genauer nachdenken sollten. Bei dem ❓ bin ich unsicher, wie das zu lesen ist.
@thomas schau dir die Seite bitte nochmal an
Frage zu 2.: Machen wir uns unnötig Schwierigkeiten, wenn wir die Themengebiete einschränken?
zu 3.: evtl. sollten wir es so formulieren, daß wir den Raum nicht als Grundlage für die Erfüllung der Satzung darstellen, sonst haben wir bei Schwierigkeiten mit dem Raum gleich ein Problem mit dem Fortbestand des Vereins.
zum letzten Punkt: wäre natürlich schön gewesen, den zu streichen, aber wenn er bleiben muß, sehe ich da keine Schwierigkeiten mit unserer Formulierung.
Der Zweck sollte dem entsprechen, was in der AO steht. So ist § 53 Abs. 2 Nr. 7 AO:
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
Der Verein sucht sich die "passenden" Zwecke aus der AO aus und ist dann verpflichtet, diese zu erfüllen, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Insbesondere muss im Rechenschaftsbericht nachgewiesen werden, dass jeder dieser Zwecke "erfüllt" oder "bearbeitet" wurde. Daher ist es sinnvoll, nicht alle aus § 52 Abs. 1 AO zu nehmen, sondern nur die passenden.
Zu 3. müsstest du dann eine konkrete Formulierung liefern.
Aus meiner Sicht könnte man das aber so lassen, denn ohne Raum ist der Verein de facto auch nicht mehr existent. Außerdem wird in der Satzung von einer Begegnungsstätte gesprochen. Das ist eben ein Ort der Begegnung (dein Garten? 😉). Also wäre der Verein pro forma nicht am Ende, wenn der Raum weg wäre.
Beim letzten Punkt meinst du vermutlich etwas anderes. Das müssen wir an anderer Stelle besprechen.