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e41fe6833c |
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.gitignore
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.gitignore
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@ -1,6 +1,2 @@
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*.aux
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*.log
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*.out
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*.synctex.gz
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*.xmpdata
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pdfa.xmpi
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@ -1,24 +1,11 @@
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\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
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\Title{Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V.}
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\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
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\Language{de-DE}
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\Subject{Die offizielle Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V. vom 9.12.2017}
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\Date{2017-12-09}
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\Keywords{Geschäftsordnung}
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\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
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\end{filecontents*}
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\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
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\usepackage{lmodern}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[a-1b]{pdfx}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage{eurosym}
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||||
\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black}
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\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.\,V.}
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||||
\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.}
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\date{Fassung vom 9.\,Dezember~2017}
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\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\begin{document}
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@ -46,6 +33,8 @@
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Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
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eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der
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entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
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Ebenfalls kommt die Wahrnehmung einer Elternzeit als Ermäßigungsgrund
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in Frage.
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\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
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Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
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@ -53,8 +42,8 @@
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\item Der Vorstand ist berechtigt ausnahmsweise und bei Vorliegen
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besonderer Gründe den Mitgliedsbeitrag für einzelne Mitglieder
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auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich \EUR{0}
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und dem in Ziffer~1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen
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auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich 0\euro{}
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und dem in Ziffer 1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen
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besonderer Gründe ist dem Vorstand glaubhaft zu machen. Die
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Festlegung erfolgt nach Ermessen des Vorstandes und durch dessen
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einstimmige Entscheidung.
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@ -156,7 +145,7 @@
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\section{Elektronische Schriftform}
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\begin{enumerate}
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\item Elektronische Dokumente im Sinne von §\,12 der Satzung sind mit
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\item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit
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PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
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Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
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hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
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BIN
Satzung.pdf
BIN
Satzung.pdf
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Satzung.tex
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Satzung.tex
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@ -1,25 +1,12 @@
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|||
\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
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||||
\Title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
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||||
\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
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||||
\Language{de-DE}
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||||
\Subject{Die offizielle Satzung des Hackspace Jena e.\,V. in der Fassung vom 4.11.2023}
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\Date{2023-11-04}
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||||
\Keywords{Satzung}
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||||
\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
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||||
\end{filecontents*}
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||||
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
|
||||
\usepackage{lmodern}
|
||||
\usepackage[T1]{fontenc}
|
||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
||||
\usepackage[a-1b]{pdfx}
|
||||
\usepackage[ngerman]{babel}
|
||||
\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
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||||
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
|
||||
\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black}
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||||
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||||
\title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
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||||
\date{In der Fassung vom 4.\,November~2023}
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||||
\author{Hackspace Jena e.\,V.}
|
||||
\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
|
||||
\date{In der Fassung vom 1. Dezember 2012}
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||||
\begin{document}
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\maketitle{}
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@ -55,7 +42,6 @@
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\newpage
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\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
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\begin{enumerate}
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\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
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\begin{itemize}
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@ -129,7 +115,6 @@
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\end{enumerate}
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\section{Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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@ -137,7 +122,7 @@
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\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß \ref{schriftform}
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
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gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
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entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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@ -151,10 +136,12 @@
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und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
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für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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\item Der Austritt wird durch eine gemäß \ref{schriftform}
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\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
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schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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\end{enumerate}
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\newpage{}
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\section{Ausschluss eines Mitglieds}
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\begin{enumerate}
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@ -162,7 +149,7 @@
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß \ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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@ -183,6 +170,7 @@
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\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
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Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
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die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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\end{enumerate}
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\section{Organe des Vereins}
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@ -209,11 +197,9 @@
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\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
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\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von \ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
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\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
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abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
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\ref{satzungsaenderung} und \ref{aufloesung} geregelten
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§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
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Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
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Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
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Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
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@ -225,8 +211,8 @@
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Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
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einberufen werden, wenn mindestens 23\,\% der ordentlichen Mitglieder
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oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß \ref{schriftform} unter Angabe
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einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
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||||
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
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eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
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Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
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übernommen.
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@ -238,9 +224,9 @@
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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beim Vorstand liegen.
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\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß \ref{schriftform}
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\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß \ref{schriftform} angemeldet hat.
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
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\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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@ -248,7 +234,7 @@
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\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
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anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
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unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14~Tagen allen
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unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
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Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
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Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
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@ -256,10 +242,10 @@
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Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
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Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
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bestimmen.
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\end{enumerate}
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\section{Vorstand}
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\label{vorstand}
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\section{Vorstand}\label{vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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@ -268,7 +254,7 @@
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Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
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Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
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||||
\item Vorstand im Sinne des §26~BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
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||||
\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
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Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
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berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
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kann hierfür Einschränkungen festlegen.
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@ -297,7 +283,7 @@
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß \ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
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||||
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
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protokollieren.
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@ -307,8 +293,7 @@
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abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
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\end{enumerate}
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\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}
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\label{satzungsaenderung}
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\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
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\begin{enumerate}
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\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
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@ -325,12 +310,9 @@
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nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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\end{enumerate}
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||||
|
||||
\newpage
|
||||
|
||||
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
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||||
\label{aufloesung}
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||||
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||||
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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@ -350,6 +332,10 @@
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\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
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Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
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zwingend zu erfüllen.
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\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
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vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
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werden entsprechend übertragen.
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\end{enumerate}
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||||
\section{Schriftform}
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