Compare commits

..

1 commit

Author SHA1 Message Date
Thomas Lotze
6804eebe6a Fördermitgliedschaft mit 0€ Beitrag beschrieben 2020-01-03 14:29:03 +01:00
5 changed files with 37 additions and 60 deletions

4
.gitignore vendored
View file

@ -1,6 +1,2 @@
*.aux
*.log
*.out
*.synctex.gz
*.xmpdata
pdfa.xmpi

Binary file not shown.

View file

@ -1,24 +1,11 @@
\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
\Title{Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V.}
\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
\Language{de-DE}
\Subject{Die offizielle Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V. vom 9.12.2017}
\Date{2017-12-09}
\Keywords{Geschäftsordnung}
\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
\end{filecontents*}
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
\usepackage{lmodern}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[a-1b]{pdfx}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage{eurosym}
\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black}
\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.\,V.}
\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.}
\date{Fassung vom 9.\,Dezember~2017}
\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
\begin{document}
@ -53,14 +40,22 @@
\item Der Vorstand ist berechtigt ausnahmsweise und bei Vorliegen
besonderer Gründe den Mitgliedsbeitrag für einzelne Mitglieder
auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich \EUR{0}
und dem in Ziffer~1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen
auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich 0\euro{}
und dem in Ziffer 1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen
besonderer Gründe ist dem Vorstand glaubhaft zu machen. Die
Festlegung erfolgt nach Ermessen des Vorstandes und durch dessen
einstimmige Entscheidung.
\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
\item Eine Fördermitgliedschaft mit einem Beitrag von 0\euro{} ist eine
satzungskonforme Möglichkeit einer assoziierten oder
Ehrenmitgliedschaft. Damit kann ein Ausschluss vermieden werden, wenn
sich verdiente oder langfristig verhinderte Mitglieder dem Verein
weiterhin verbunden fühlen, die Betragszahlung für sie aber nicht mehr
sinnvoll erscheint und sie auch nicht mehr als ordentliche Mitglieder
z.B. bei der Bestimmung der Beschlussfähigkeit zählen sollen.
\end{enumerate}
\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung}
@ -156,7 +151,7 @@
\section{Elektronische Schriftform}
\begin{enumerate}
\item Elektronische Dokumente im Sinne von §\,12 der Satzung sind mit
\item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit
PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.

Binary file not shown.

View file

@ -1,25 +1,12 @@
\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
\Title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
\Language{de-DE}
\Subject{Die offizielle Satzung des Hackspace Jena e.\,V. in der Fassung vom 4.11.2023}
\Date{2023-11-04}
\Keywords{Satzung}
\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
\end{filecontents*}
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
\usepackage{lmodern}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[a-1b]{pdfx}
\usepackage[ngerman]{babel}
\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black}
\title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
\date{In der Fassung vom 4.\,November~2023}
\author{Hackspace Jena e.\,V.}
\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
\date{In der Fassung vom 1. Dezember 2012}
\begin{document}
\maketitle{}
@ -55,7 +42,6 @@
\newpage
\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
\begin{enumerate}
\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
\begin{itemize}
@ -129,7 +115,6 @@
\end{enumerate}
\section{Mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
@ -137,7 +122,7 @@
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß \ref{schriftform}
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
@ -151,10 +136,12 @@
und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
\item Der Austritt wird durch eine gemäß \ref{schriftform}
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
\end{enumerate}
\newpage{}
\section{Ausschluss eines Mitglieds}
\begin{enumerate}
@ -162,7 +149,7 @@
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
Beschluss in schriftlicher Form gemäß \ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
@ -183,6 +170,7 @@
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
\end{enumerate}
\section{Organe des Vereins}
@ -209,11 +197,9 @@
\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von \ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
\ref{satzungsaenderung} und \ref{aufloesung} geregelten
§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
@ -225,8 +211,8 @@
Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
einberufen werden, wenn mindestens 23\,\% der ordentlichen Mitglieder
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß \ref{schriftform} unter Angabe
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
übernommen.
@ -238,9 +224,9 @@
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
beim Vorstand liegen.
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß \ref{schriftform}
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß \ref{schriftform} angemeldet hat.
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
@ -248,7 +234,7 @@
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14~Tagen allen
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
@ -256,10 +242,10 @@
Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
bestimmen.
\end{enumerate}
\section{Vorstand}
\label{vorstand}
\section{Vorstand}\label{vorstand}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
@ -268,7 +254,7 @@
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
\item Vorstand im Sinne des §26~BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
kann hierfür Einschränkungen festlegen.
@ -297,7 +283,7 @@
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß \ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
protokollieren.
@ -307,8 +293,7 @@
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
\end{enumerate}
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}
\label{satzungsaenderung}
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
\begin{enumerate}
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
@ -325,12 +310,9 @@
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
\end{enumerate}
\newpage
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
\label{aufloesung}
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
\begin{enumerate}
\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
@ -350,6 +332,10 @@
\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
zwingend zu erfüllen.
\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
werden entsprechend übertragen.
\end{enumerate}
\section{Schriftform}