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main
...
Vereinszwe
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.gitignore
vendored
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.gitignore
vendored
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@ -1,6 +0,0 @@
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*.aux
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*.log
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*.out
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*.synctex.gz
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*.xmpdata
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pdfa.xmpi
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Binary file not shown.
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@ -1,24 +1,11 @@
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\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
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\Title{Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V.}
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||||
\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
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||||
\Language{de-DE}
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\Subject{Die offizielle Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V. vom 9.12.2017}
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\Date{2017-12-09}
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\Keywords{Geschäftsordnung}
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||||
\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
|
||||
\end{filecontents*}
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||||
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
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\usepackage{lmodern}
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||||
\usepackage[T1]{fontenc}
|
||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
||||
\usepackage[a-1b]{pdfx}
|
||||
\usepackage[ngerman]{babel}
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||||
\usepackage{eurosym}
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||||
\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black}
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||||
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||||
\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.\,V.}
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||||
\date{Fassung vom 9.\,Dezember~2017}
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||||
\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
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||||
\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.}
|
||||
\date{Fassung vom 29. Januar 2012}
|
||||
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\begin{document}
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@ -27,13 +14,13 @@
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\section{Mitgliedsbeiträge}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein erhebt gemäß §\,6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
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\item Der Verein erhebt gemäß §6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
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folgt:
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\begin{itemize}
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\item \EUR{10}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
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\item \EUR{20}/Monat für normale Mitgliedschaft
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\item \EUR{32}/Monat, \EUR{42}/Monat, \EUR{64}/Monat,
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\EUR{128}/Monat oder \EUR{256}/Monat für
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\item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
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\item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft
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\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat,
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128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
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Fördermitglieder
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\end{itemize}
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@ -51,14 +38,6 @@
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Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
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keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
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\item Der Vorstand ist berechtigt ausnahmsweise und bei Vorliegen
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besonderer Gründe den Mitgliedsbeitrag für einzelne Mitglieder
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auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich \EUR{0}
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und dem in Ziffer~1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen
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besonderer Gründe ist dem Vorstand glaubhaft zu machen. Die
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Festlegung erfolgt nach Ermessen des Vorstandes und durch dessen
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einstimmige Entscheidung.
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\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
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Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
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\end{enumerate}
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@ -67,15 +46,15 @@
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\begin{enumerate}
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||||
\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
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gemäß Satzung §\,8 beträgt 23\,\% der ordentlichen Mitglieder.
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||||
gemäß Satzung §8 beträgt 23\% der ordentlichen Mitglieder.
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\end{enumerate}
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||||
\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
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einem Betrag von \EUR{400} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
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von bis zu \EUR{2000} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
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einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
|
||||
von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
|
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verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
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Mitgliederversammlung nötig.
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@ -102,8 +81,10 @@
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verwaltet dort das Vereinsvermögen.
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\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
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mindestens vierteljährlich über den
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Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über \EUR{100} sind dabei
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mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
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nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
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Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den
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Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei
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einzeln aufzulisten.
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\item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der
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@ -117,6 +98,8 @@
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\item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
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\newpage{}
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\item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
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folgenden Teilen besteht:
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@ -156,7 +139,7 @@
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\section{Elektronische Schriftform}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Elektronische Dokumente im Sinne von §\,12 der Satzung sind mit
|
||||
\item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit
|
||||
PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
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||||
Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
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||||
hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
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@ -177,8 +160,3 @@
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|||
\end{enumerate}
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||||
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||||
\end{document}
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||||
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||||
%%% Local Variables:
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%%% mode: latex
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||||
%%% TeX-master: t
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||||
%%% End:
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@ -1,3 +0,0 @@
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|||
# Satzung des Hackspace Jena e.V.
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||||
Das Repository enthält die aktuelle Version der Satzung sowie der Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V. Die Dokumente finden sich auch unter https://kraut.space/verein:dokumente.
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BIN
Satzung.pdf
BIN
Satzung.pdf
Binary file not shown.
72
Satzung.tex
72
Satzung.tex
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@ -1,25 +1,12 @@
|
|||
\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
|
||||
\Title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
|
||||
\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
|
||||
\Language{de-DE}
|
||||
\Subject{Die offizielle Satzung des Hackspace Jena e.\,V. in der Fassung vom 4.11.2023}
|
||||
\Date{2023-11-04}
|
||||
\Keywords{Satzung}
|
||||
\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
|
||||
\end{filecontents*}
|
||||
\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
|
||||
\usepackage{lmodern}
|
||||
\usepackage[T1]{fontenc}
|
||||
\usepackage[utf8]{inputenc}
|
||||
\usepackage[a-1b]{pdfx}
|
||||
\usepackage[ngerman]{babel}
|
||||
\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
|
||||
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
|
||||
\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black}
|
||||
|
||||
\title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
|
||||
\date{In der Fassung vom 4.\,November~2023}
|
||||
\author{Hackspace Jena e.\,V.}
|
||||
\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
|
||||
\date{In der Fassung vom 29. Januar 2012}
|
||||
|
||||
\begin{document}
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||||
\maketitle{}
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@ -28,8 +15,9 @@
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|||
\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena e.\,V."' und ist in das
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Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen.
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||||
\item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena"'. Der Verein soll in
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das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name
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dann um den Zusatz "`e.V."' ergänzt werden.
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||||
\item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht
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dem Kalenderjahr.
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\end{enumerate}
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@ -55,7 +43,6 @@
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\newpage
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||||
\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
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||||
\begin{itemize}
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||||
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@ -129,7 +116,6 @@
|
|||
\end{enumerate}
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||||
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||||
\section{Mitgliedschaft}
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||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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@ -137,7 +123,7 @@
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\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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||||
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß \ref{schriftform}
|
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
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gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
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entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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@ -151,10 +137,12 @@
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|||
und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
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||||
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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||||
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||||
\item Der Austritt wird durch eine gemäß \ref{schriftform}
|
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\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
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schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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||||
\end{enumerate}
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\newpage{}
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\section{Ausschluss eines Mitglieds}
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\begin{enumerate}
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@ -162,7 +150,7 @@
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|||
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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||||
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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||||
Beschluss in schriftlicher Form gemäß \ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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||||
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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@ -183,6 +171,7 @@
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|||
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
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||||
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
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die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
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||||
\end{enumerate}
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\section{Organe des Vereins}
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@ -209,11 +198,9 @@
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\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
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\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von \ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
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||||
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
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abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
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||||
\ref{satzungsaenderung} und \ref{aufloesung} geregelten
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§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
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||||
Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
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||||
Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
|
||||
Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
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||||
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@ -225,8 +212,8 @@
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|||
Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
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||||
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||||
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
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einberufen werden, wenn mindestens 23\,\% der ordentlichen Mitglieder
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||||
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß \ref{schriftform} unter Angabe
|
||||
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
|
||||
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
|
||||
eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
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||||
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
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übernommen.
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@ -238,9 +225,9 @@
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|||
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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beim Vorstand liegen.
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||||
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß \ref{schriftform}
|
||||
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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||||
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß \ref{schriftform} angemeldet hat.
|
||||
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
|
||||
|
||||
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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||||
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@ -248,7 +235,7 @@
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|||
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||||
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
|
||||
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
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||||
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14~Tagen allen
|
||||
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
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||||
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
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Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
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||||
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||||
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@ -256,10 +243,10 @@
|
|||
Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
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||||
Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
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||||
bestimmen.
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||||
|
||||
\end{enumerate}
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||||
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||||
\section{Vorstand}
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\label{vorstand}
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\section{Vorstand}\label{vorstand}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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@ -268,7 +255,7 @@
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|||
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
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||||
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
|
||||
|
||||
\item Vorstand im Sinne des §26~BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
|
||||
\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
|
||||
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
|
||||
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
|
||||
kann hierfür Einschränkungen festlegen.
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||||
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@ -297,7 +284,7 @@
|
|||
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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||||
|
||||
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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||||
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß \ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
|
||||
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
|
||||
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
|
||||
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
|
||||
protokollieren.
|
||||
|
@ -307,8 +294,7 @@
|
|||
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}
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||||
\label{satzungsaenderung}
|
||||
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
|
||||
|
@ -325,12 +311,9 @@
|
|||
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\newpage
|
||||
|
||||
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
|
||||
\label{aufloesung}
|
||||
|
||||
\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
|
||||
\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
|
||||
einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
|
||||
ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
|
||||
|
@ -350,10 +333,13 @@
|
|||
\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
|
||||
Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
|
||||
zwingend zu erfüllen.
|
||||
|
||||
\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
|
||||
vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
|
||||
werden entsprechend übertragen.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Schriftform}
|
||||
\label{schriftform}
|
||||
\section{Schriftform}\label{schriftform}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
|
||||
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