diff --git a/.gitignore b/.gitignore index 0e77146..276da03 100644 --- a/.gitignore +++ b/.gitignore @@ -1,2 +1,6 @@ *.aux *.log +*.out +*.synctex.gz +*.xmpdata +pdfa.xmpi diff --git a/Geschäftsordnung.pdf b/Geschäftsordnung.pdf index dfa4101..64654c9 100644 Binary files a/Geschäftsordnung.pdf and b/Geschäftsordnung.pdf differ diff --git a/Geschäftsordnung.tex b/Geschäftsordnung.tex index af5d6cb..f48b7f1 100644 --- a/Geschäftsordnung.tex +++ b/Geschäftsordnung.tex @@ -1,11 +1,24 @@ +\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata} +\Title{Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V.} +\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.} +\Language{de-DE} +\Subject{Die offizielle Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.\,V. vom 9.12.2017} +\Date{2017-12-09} +\Keywords{Geschäftsordnung} +\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.} +\end{filecontents*} \documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl} \usepackage{lmodern} \usepackage[T1]{fontenc} \usepackage[utf8]{inputenc} +\usepackage[a-1b]{pdfx} \usepackage[ngerman]{babel} \usepackage{eurosym} -\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.} -\date{Fassung vom 16. November 2014} +\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black} + +\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.\,V.} +\date{Fassung vom 9.\,Dezember~2017} +\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}} \renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip} \begin{document} @@ -14,13 +27,13 @@ \section{Mitgliedsbeiträge} \begin{enumerate} - \item Der Verein erhebt gemäß §6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie + \item Der Verein erhebt gemäß §\,6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie folgt: \begin{itemize} - \item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft - \item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft - \item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat, - 128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für + \item \EUR{10}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft + \item \EUR{20}/Monat für normale Mitgliedschaft + \item \EUR{32}/Monat, \EUR{42}/Monat, \EUR{64}/Monat, + \EUR{128}/Monat oder \EUR{256}/Monat für Fördermitglieder \end{itemize} @@ -40,8 +53,8 @@ \item Der Vorstand ist berechtigt ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Gründe den Mitgliedsbeitrag für einzelne Mitglieder - auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich 0\euro{} - und dem in Ziffer 1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen + auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich \EUR{0} + und dem in Ziffer~1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen besonderer Gründe ist dem Vorstand glaubhaft zu machen. Die Festlegung erfolgt nach Ermessen des Vorstandes und durch dessen einstimmige Entscheidung. @@ -54,15 +67,15 @@ \begin{enumerate} \item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung - gemäß Satzung §8 beträgt 23\% der ordentlichen Mitglieder. + gemäß Satzung §\,8 beträgt 23\,\% der ordentlichen Mitglieder. \end{enumerate} \section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands} \begin{enumerate} \item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu - einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag - von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam + einem Betrag von \EUR{400} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag + von bis zu \EUR{2000} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. @@ -90,7 +103,7 @@ \item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder mindestens vierteljährlich über den - Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei + Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über \EUR{100} sind dabei einzeln aufzulisten. \item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der @@ -143,7 +156,7 @@ \section{Elektronische Schriftform} \begin{enumerate} - \item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit + \item Elektronische Dokumente im Sinne von §\,12 der Satzung sind mit PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen. @@ -164,3 +177,8 @@ \end{enumerate} \end{document} + +%%% Local Variables: +%%% mode: latex +%%% TeX-master: t +%%% End: diff --git a/README.md b/README.md new file mode 100644 index 0000000..c272aa2 --- /dev/null +++ b/README.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Satzung des Hackspace Jena e.V. + +Das Repository enthält die aktuelle Version der Satzung sowie der Geschäftsordnung des Hackspace Jena e.V. Die Dokumente finden sich auch unter https://kraut.space/verein:dokumente. diff --git a/Satzung.pdf b/Satzung.pdf index 89e8554..3746c4f 100644 Binary files a/Satzung.pdf and b/Satzung.pdf differ diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex index 5de39ea..13ee620 100644 --- a/Satzung.tex +++ b/Satzung.tex @@ -1,12 +1,25 @@ +\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata} +\Title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.} +\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.} +\Language{de-DE} +\Subject{Die offizielle Satzung des Hackspace Jena e.\,V. in der Fassung vom 4.11.2023} +\Date{2023-11-04} +\Keywords{Satzung} +\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.} +\end{filecontents*} \documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl} \usepackage{lmodern} \usepackage[T1]{fontenc} \usepackage[utf8]{inputenc} +\usepackage[a-1b]{pdfx} \usepackage[ngerman]{babel} +\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}} \renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip} +\hypersetup{colorlinks=true, allcolors=black} -\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.} -\date{In der Fassung vom 1. Dezember 2012} +\title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.} +\date{In der Fassung vom 4.\,November~2023} +\author{Hackspace Jena e.\,V.} \begin{document} \maketitle{} @@ -42,6 +55,7 @@ \newpage \section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung} + \begin{enumerate} \item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung \begin{itemize} @@ -115,6 +129,7 @@ \end{enumerate} \section{Mitgliedschaft} + \begin{enumerate} \item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder @@ -122,7 +137,7 @@ \item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. - \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform} + \item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß \ref{schriftform} gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied. @@ -136,12 +151,10 @@ und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt. - \item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform} + \item Der Austritt wird durch eine gemäß \ref{schriftform} schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt. - \end{enumerate} -\newpage{} \section{Ausschluss eines Mitglieds} \begin{enumerate} @@ -149,7 +162,7 @@ werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den - Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen + Beschluss in schriftlicher Form gemäß \ref{schriftform} unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. \item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der @@ -170,7 +183,6 @@ \item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. - \end{enumerate} \section{Organe des Vereins} @@ -197,9 +209,11 @@ \item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. + \item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von \ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich. + \item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in - §\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten + \ref{satzungsaenderung} und \ref{aufloesung} geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt. @@ -211,8 +225,8 @@ Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr. \item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit - einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder - oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe + einberufen werden, wenn mindestens 23\,\% der ordentlichen Mitglieder + oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß \ref{schriftform} unter Angabe eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung übernommen. @@ -224,9 +238,9 @@ darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags beim Vorstand liegen. - \item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform} + \item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß \ref{schriftform} zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls - das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat. + das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß \ref{schriftform} angemeldet hat. \item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann @@ -234,7 +248,7 @@ \item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu - unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen + unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14~Tagen allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. @@ -242,10 +256,10 @@ Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer bestimmen. - \end{enumerate} -\section{Vorstand}\label{vorstand} +\section{Vorstand} +\label{vorstand} \begin{enumerate} \item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen @@ -254,7 +268,7 @@ Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden. - \item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender, + \item Vorstand im Sinne des §26~BGB sind der Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung kann hierfür Einschränkungen festlegen. @@ -283,7 +297,7 @@ von der Geschäftsordnung festgelegt wird. \item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen - werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand + werden vom Schriftführer schriftlich gemäß \ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu protokollieren. @@ -293,7 +307,8 @@ abgegebenen gültigen Stimmen nötig. \end{enumerate} -\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung} +\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung} +\label{satzungsaenderung} \begin{enumerate} \item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der @@ -310,9 +325,12 @@ nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. \end{enumerate} -\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung} -\begin{enumerate} +\newpage +\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung} +\label{aufloesung} + +\begin{enumerate} \item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung @@ -332,10 +350,6 @@ \item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens zwingend zu erfüllen. - - \item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die - vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins - werden entsprechend übertragen. \end{enumerate} \section{Schriftform}