Aktuelle Fassung der Satzung importiert
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\usepackage{lmodern}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage{eurosym}
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\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.}
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\date{Fassung vom 29. Januar 2012}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\begin{document}
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\maketitle{}
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\section{Mitgliedsbeiträge}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein erhebt gemäß §6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
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folgt:
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\begin{itemize}
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\item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
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\item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft
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\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat,
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128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
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Fördermitglieder
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\end{itemize}
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\item Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
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entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
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zurückerstattet.
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\item Voraussetzung für eine ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
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eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder
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Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
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eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der
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entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
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\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
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Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
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keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
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\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
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Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
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\end{enumerate}
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\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
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gemäß Satzung §8 beträgt 23\% der ordentlichen Mitglieder.
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\end{enumerate}
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\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
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einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
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von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
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verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
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Mitgliederversammlung nötig.
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\item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
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Vorstandsmitgliedern nötig.
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\end{enumerate}
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\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide
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Vereinsvermögen nicht übersteigen.
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\end{enumerate}
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\section{Aufgaben des Schatzmeisters}
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\begin{enumerate}
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\item Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
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Haushaltsführung hinzuwirken.
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\item Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das
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Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
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verwaltet dort das Vereinsvermögen.
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\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
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mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
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nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
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Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den
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Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei
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einzeln aufzulisten.
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\item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der
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Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
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genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
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\item Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine
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Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
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auf dem Vereinskonto abgelegt.
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\item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
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Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
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\newpage{}
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\item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
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nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
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folgenden Teilen besteht:
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\begin{itemize}
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\item Kassenbuch für die Bargeldkasse
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\item Hauptbuch für das Vereinskonto
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\item Inventarliste für Vermögensgegenstände
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\end{itemize}
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\item Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von
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dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim
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Schatzmeister eingereicht werden.
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\item Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
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Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
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der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
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für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
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\item Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
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Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
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Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
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\item Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist
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durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
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\end{enumerate}
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\section{Erstattung der Auslagen des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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\item Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
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in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
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muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
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Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
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\end{enumerate}
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\section{Elektronische Schriftform}
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\begin{enumerate}
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\item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit
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PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
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Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
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hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
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Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für
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Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
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\end{enumerate}
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\section{Sicherheitsbeauftragter}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
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Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
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Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
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Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
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Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
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den Räumen des Vereins.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
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\date{In der Fassung vom 29. Januar 2012}
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\begin{document}
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\maketitle{}
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\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena"'. Der Verein soll in
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das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name
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dann um den Zusatz "`e.V."' ergänzt werden.
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\item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht
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dem Kalenderjahr.
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\end{enumerate}
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\section{Gemeinnützigkeit}
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\begin{enumerate}
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\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
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Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der
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Abgabenordnung.
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\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
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eigenwirtschaftliche Zwecke.
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\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
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verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
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Mitteln des Vereins.
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\item Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
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durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
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unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
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Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
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des Vereinsvermögens erhalten.
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\end{enumerate}
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\newpage
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\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
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\begin{enumerate}
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|
\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
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\begin{itemize}
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\item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
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der Studentenhilfe
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\item der Forschung, der Kunst und der Kultur
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\item des Umgangs mit Technologie sowie
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\item der öffentlichen Auseinandersetzung
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\end{itemize}
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auf den Themengebieten
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\begin{itemize}
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|
\item der Informationstechnologie
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\item der Computersicherheit und
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|
\item des Datenschutzes
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\end{itemize}
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|
\item Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
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\begin{itemize}
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|
\item der Gleichberechtigung
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|
\item des internationalen Austauschs und
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\item der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
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Gesellschaft
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\end{itemize}
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bestimmt.
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\item Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
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Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
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\item Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
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schwerpunktmäßig
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\begin{itemize}
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\item Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
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anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
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des Vereins
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\item gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
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wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitten oder Artikeln, die der
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Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
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\item Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
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Interesse
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\item Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
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der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
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\begin{itemize}
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\item der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
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\item dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
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\item Kooperationen mit Schulen.
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\end{itemize}
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\newpage{}
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\item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
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Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
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\begin{itemize}
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\item Organisation von Austauschfahrten,
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\item gemeinsame Vorträge und Tagungen,
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|
\item Betrieb und gemeinsame Nutzung von
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Kommunikationsinfrastruktur und
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|
\item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen.
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\end{itemize}
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|
\item Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
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|
Vereinsthemen
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\item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
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Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
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insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
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\item Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
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Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
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Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
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|
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
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deren Einrichtung.
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\end{itemize}
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\end{enumerate}
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|
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\section{Mitgliedschaft}
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\begin{enumerate}
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|
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
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die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
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juristische Person werden.
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||||||
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||||||
|
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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||||||
|
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||||||
|
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
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gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
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entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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|
\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
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Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
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einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
|
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|
entscheidet.
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||||||
|
|
||||||
|
\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
|
||||||
|
Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Personen oder durch Auflösung
|
||||||
|
und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
|
||||||
|
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
|
||||||
|
schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
|
||||||
|
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
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|
\newpage{}
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|
\section{Ausschluss eines Mitglieds}
|
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|
\begin{enumerate}
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|
\item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
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|
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
|
||||||
|
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
|
||||||
|
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
|
||||||
|
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
|
||||||
|
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
|
||||||
|
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
|
||||||
|
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
|
||||||
|
\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
|
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|
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
|
||||||
|
Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
|
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|
und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
|
||||||
|
Vereins zu unterstützen und zu fördern.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
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||||||
|
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
|
||||||
|
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
|
||||||
|
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
|
||||||
|
\section{Organe des Vereins}
|
||||||
|
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Organe des Vereins sind:
|
||||||
|
\begin{itemize}
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung;
|
||||||
|
\item Der Vorstand.
|
||||||
|
\end{itemize}
|
||||||
|
\end{enumerate}
|
||||||
|
|
||||||
|
\section{Mitgliederversammlung}
|
||||||
|
|
||||||
|
\begin{enumerate}
|
||||||
|
\item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
|
||||||
|
Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
|
||||||
|
Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen
|
||||||
|
wurden.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche
|
||||||
|
Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim
|
||||||
|
abzustimmen.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
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||||||
|
abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
|
||||||
|
§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
|
||||||
|
Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
|
||||||
|
Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
|
||||||
|
Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als
|
||||||
|
Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre
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||||||
|
Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des
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||||||
|
Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des
|
||||||
|
Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
|
||||||
|
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
|
||||||
|
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
|
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|
eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
|
||||||
|
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
|
||||||
|
übernommen.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
|
||||||
|
Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
|
||||||
|
Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
|
||||||
|
Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
|
||||||
|
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
|
||||||
|
beim Vorstand liegen.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
|
||||||
|
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
|
||||||
|
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
|
||||||
|
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
|
||||||
|
per Beschluss die Tagesordnung verändern.
|
||||||
|
|
||||||
|
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
|
||||||
|
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
|
||||||
|
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
|
||||||
|
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
|
||||||
|
Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
|
||||||
|
|
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\item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der
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Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
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Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
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bestimmen.
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\end{enumerate}
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\section{Vorstand}\label{vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
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Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
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Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
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Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
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Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
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\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
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Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
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berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
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kann hierfür Einschränkungen festlegen.
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\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
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das Vermögen des Vereins. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
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\item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
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\item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines
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Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
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Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
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bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
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\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden
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von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des
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Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender,
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Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
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Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
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\item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
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Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
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\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
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Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
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ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
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protokollieren.
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\item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
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Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
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abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
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\end{enumerate}
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\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
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\begin{enumerate}
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\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
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Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
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Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der
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bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war.
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\item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine
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Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich.
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\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
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Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
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Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
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nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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\end{enumerate}
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\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
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angekündigt wurde.
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\item Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
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Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der
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Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur
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Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen
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steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen
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Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den
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Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit
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Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung
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regeln.
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\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
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Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
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zwingend zu erfüllen.
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\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
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vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
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werden entsprechend übertragen.
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\end{enumerate}
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\section{Schriftform}\label{schriftform}
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\begin{enumerate}
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\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
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elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
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Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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