Aktuelle Fassung der Satzung importiert
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\usepackage{eurosym}
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\title{Geschäftsordnung des \\ Hackspace Jena e.V.}
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\date{Fassung vom 29. Januar 2012}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\begin{document}
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\maketitle{}
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\section{Mitgliedsbeiträge}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Der Verein erhebt gemäß §6 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge wie
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||||
folgt:
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\begin{itemize}
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||||
\item 8\euro{}/Monat für ermäßigte Mitgliedschaft
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\item 16\euro{}/Monat für normale Mitgliedschaft
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||||
\item 32\euro{}/Monat, 42\euro{}/Monat, 64\euro{}/Monat,
|
||||
128\euro{}/Monat oder 256\euro{}/Monat für
|
||||
Fördermitglieder
|
||||
\end{itemize}
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||||
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||||
\item Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens einen Monat im Voraus
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entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
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zurückerstattet.
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||||
\item Voraussetzung für eine ermäßigte Mitgliedschaft ist die Vorlage
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eines gültigen Schüler-, Studenten-, Renten- oder
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Behindertenausweises, einer Arbeitslosigkeitsbescheinigung oder
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eines vergleichbaren Nachweises gegenüber dem Vorstand. Der
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entsprechende Nachweis ist jährlich neu zu erbringen.
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||||
\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
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Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
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keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
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||||
\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
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Vorstand schriftlich mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
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\end{enumerate}
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||||
\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
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gemäß Satzung §8 beträgt 23\% der ordentlichen Mitglieder.
|
||||
\end{enumerate}
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||||
\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
|
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
|
||||
einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
|
||||
von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
|
||||
verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
|
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Mitgliederversammlung nötig.
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||||
\item Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei
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||||
Vorstandsmitgliedern nötig.
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||||
\end{enumerate}
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||||
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||||
\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
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||||
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide
|
||||
Vereinsvermögen nicht übersteigen.
|
||||
\end{enumerate}
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||||
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||||
\section{Aufgaben des Schatzmeisters}
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||||
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
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||||
Haushaltsführung hinzuwirken.
|
||||
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||||
\item Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das
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||||
Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
|
||||
verwaltet dort das Vereinsvermögen.
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||||
\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
|
||||
mindestens vierteljährlich sowie innerhalb von sechs Wochen
|
||||
nach größeren Veranstaltungen, bei denen der Verein als
|
||||
Veranstalter oder Mitveranstalter auftritt, über den
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||||
Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100\euro{} sind dabei
|
||||
einzeln aufzulisten.
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||||
\item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der
|
||||
Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
|
||||
genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
|
||||
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||||
\item Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine
|
||||
Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
|
||||
auf dem Vereinskonto abgelegt.
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||||
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||||
\item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
|
||||
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
|
||||
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||||
\newpage{}
|
||||
|
||||
\item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
|
||||
nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
|
||||
folgenden Teilen besteht:
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||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Kassenbuch für die Bargeldkasse
|
||||
\item Hauptbuch für das Vereinskonto
|
||||
\item Inventarliste für Vermögensgegenstände
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\item Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von
|
||||
dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim
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||||
Schatzmeister eingereicht werden.
|
||||
|
||||
\item Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
|
||||
Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
|
||||
der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar
|
||||
für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
|
||||
|
||||
\item Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
|
||||
Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
|
||||
Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
|
||||
|
||||
\item Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist
|
||||
durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
|
||||
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Erstattung der Auslagen des Vorstands}
|
||||
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||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
|
||||
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
|
||||
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
|
||||
Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Elektronische Schriftform}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Elektronische Dokumente im Sinne von §12 der Satzung sind mit
|
||||
PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
|
||||
Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
|
||||
hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
|
||||
Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für
|
||||
Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
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||||
\section{Sicherheitsbeauftragter}
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||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
|
||||
Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
|
||||
Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
|
||||
Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
|
||||
Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
|
||||
den Räumen des Vereins.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
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||||
\end{document}
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||||
\usepackage[ngerman]{babel}
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||||
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
|
||||
|
||||
\title{Satzung des Hackspace Jena e.V.}
|
||||
\date{In der Fassung vom 29. Januar 2012}
|
||||
|
||||
\begin{document}
|
||||
\maketitle{}
|
||||
|
||||
|
||||
\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein trägt den Namen "`Hackspace Jena"'. Der Verein soll in
|
||||
das Vereinsregister beim Amtsgericht Jena eingetragen und der Name
|
||||
dann um den Zusatz "`e.V."' ergänzt werden.
|
||||
\item Der Verein hat seinen Sitz in Jena. Das Geschäftsjahr entspricht
|
||||
dem Kalenderjahr.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Gemeinnützigkeit}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
|
||||
Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der
|
||||
Abgabenordnung.
|
||||
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
|
||||
eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
||||
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
|
||||
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
|
||||
Mitteln des Vereins.
|
||||
\item Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Es darf keine Person
|
||||
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
|
||||
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
|
||||
Ausscheiden oder Auflösung dürfen Vereinsmitglieder keine Anteile
|
||||
des Vereinsvermögens erhalten.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\newpage
|
||||
|
||||
\section{Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich
|
||||
der Studentenhilfe
|
||||
\item der Forschung, der Kunst und der Kultur
|
||||
\item des Umgangs mit Technologie sowie
|
||||
\item der öffentlichen Auseinandersetzung
|
||||
\end{itemize}
|
||||
auf den Themengebieten
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item der Informationstechnologie
|
||||
\item der Computersicherheit und
|
||||
\item des Datenschutzes
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\item Das Handeln des Vereins ist durch die Gedanken
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item der Gleichberechtigung
|
||||
\item des internationalen Austauschs und
|
||||
\item der Mitwirkung an der pluralistischen, demokratischen
|
||||
Gesellschaft
|
||||
\end{itemize}
|
||||
bestimmt.
|
||||
|
||||
\item Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
||||
Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche
|
||||
Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
|
||||
|
||||
\item Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind
|
||||
schwerpunktmäßig
|
||||
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und
|
||||
anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten
|
||||
des Vereins
|
||||
|
||||
\item gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten
|
||||
wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitten oder Artikeln, die der
|
||||
Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
|
||||
|
||||
\item Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem
|
||||
Interesse
|
||||
|
||||
\item Durchführung von Projekten zur Förderung, Bildung und Erziehung
|
||||
der Jugend in Themenbereichen des Vereins wie etwa
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item der angeleiteten Entwicklung von Soft- und Hardwarekomponenten,
|
||||
\item dedizierter Bildungsveranstaltungen oder
|
||||
\item Kooperationen mit Schulen.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\newpage{}
|
||||
|
||||
\item Vernetzung mit lokalen und internationalen Organisationen und
|
||||
Gruppen im Themenspektrum des Vereins durch
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Organisation von Austauschfahrten,
|
||||
\item gemeinsame Vorträge und Tagungen,
|
||||
\item Betrieb und gemeinsame Nutzung von
|
||||
Kommunikationsinfrastruktur und
|
||||
\item Kooperation mit User-Groups und Nutzerstammtischen.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
|
||||
\item Förderung von Aktivitäten zu interdisziplinären Aspekten der
|
||||
Vereinsthemen
|
||||
|
||||
\item Bereitstellung der physischen und elektronischen Infrastruktur zur
|
||||
Durchführung von Projekten im Sinne des Satzungszwecks,
|
||||
insbesondere die Einrichtung eines Hardwarelabors
|
||||
|
||||
\item Einbindung künstlerischer Arbeiten zum und im Bereich Computer,
|
||||
Technik, neue Medien in das Vereinsleben, insbesondere durch
|
||||
Ausstellung und Vorführung künstlerischer Arbeiten in den
|
||||
Vereinsräumen sowie die Integration kreativer Elemente in
|
||||
deren Einrichtung.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden,
|
||||
die seine Ziele unterstützt. Fördermitglied kann jede natürliche oder
|
||||
juristische Person werden.
|
||||
|
||||
\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
|
||||
|
||||
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
|
||||
gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
|
||||
entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
|
||||
|
||||
\item Hat der Vorstand die Aufnahme abgelehnt, so kann der
|
||||
Mitgliedschaftsbewerber Einspruch zur nächsten Mitgliederversammlung
|
||||
einlegen, die daraufhin abschließend über die Aufnahme oder Nichtaufnahme
|
||||
entscheidet.
|
||||
|
||||
\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch
|
||||
Ausschluss, durch Tod einer natürlichen Personen oder durch Auflösung
|
||||
und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
|
||||
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
|
||||
|
||||
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
|
||||
schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
|
||||
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\newpage{}
|
||||
\section{Ausschluss eines Mitglieds}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
|
||||
werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
|
||||
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
|
||||
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
|
||||
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
|
||||
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
|
||||
|
||||
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
|
||||
Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
|
||||
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des
|
||||
Vereins entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten und in angemessenem
|
||||
und verhältnismäßigem Ausmaß in Anspruch zu nehmen.
|
||||
|
||||
\item Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
|
||||
Vereins zu unterstützen und zu fördern.
|
||||
|
||||
\item Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, zu dessen Zahlung die
|
||||
Mitglieder verpflichtet sind. Näheres regelt eine Geschäftsordnung,
|
||||
die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
|
||||
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Organe des Vereins}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Organe des Vereins sind:
|
||||
\begin{itemize}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung;
|
||||
\item Der Vorstand.
|
||||
\end{itemize}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Mitgliederversammlung}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des
|
||||
Vereins. Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht durch die
|
||||
Satzung oder die Geschäftsordnung einem anderen Organ übertragen
|
||||
wurden.
|
||||
|
||||
\item Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche
|
||||
Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim
|
||||
abzustimmen.
|
||||
|
||||
\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
|
||||
|
||||
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
|
||||
abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
|
||||
§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
|
||||
Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
|
||||
Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
|
||||
Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
|
||||
|
||||
\item Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als
|
||||
Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre
|
||||
Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des
|
||||
Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des
|
||||
Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
|
||||
|
||||
\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
|
||||
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
|
||||
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
|
||||
eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
|
||||
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
|
||||
übernommen.
|
||||
|
||||
\item Dem Vorstand obliegt zu allen Mitgliederversammlungen die
|
||||
Festsetzung eines Termins und die rechtzeitige Einladung aller
|
||||
Mitglieder bis spätestens zwei Wochen vor dem von ihm festgesetzten
|
||||
Termin. Bei von den Mitgliedern beantragten Mitgliederversammlungen
|
||||
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
|
||||
beim Vorstand liegen.
|
||||
|
||||
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
|
||||
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
|
||||
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
|
||||
|
||||
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
|
||||
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
|
||||
per Beschluss die Tagesordnung verändern.
|
||||
|
||||
\item Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
|
||||
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu
|
||||
unterzeichnen ist. Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen allen
|
||||
Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der nächsten
|
||||
Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
|
||||
|
||||
\item Der Vorstandsvorsitzende ist Versammlungsleiter der
|
||||
Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann durch
|
||||
Beschluss einen anderen Versammlungsleiter oder Schriftführer
|
||||
bestimmen.
|
||||
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Vorstand}\label{vorstand}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand besteht aus mindestens drei ordentlichen
|
||||
Mitgliedern: dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem
|
||||
Schriftführer. Des Weiteren können bis zu drei Beisitzer in den
|
||||
Vorstand gewählt werden. Es kann auf Wunsch der
|
||||
Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden.
|
||||
|
||||
\item Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzender,
|
||||
Schatzmeister sowie der Schriftführer. Diese sind einzeln
|
||||
berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten. Die Geschäftsordnung
|
||||
kann hierfür Einschränkungen festlegen.
|
||||
|
||||
\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet
|
||||
das Vermögen des Vereins. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
|
||||
|
||||
\item Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
|
||||
|
||||
\item Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines
|
||||
Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur
|
||||
Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur
|
||||
bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
|
||||
|
||||
\item Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden
|
||||
von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des
|
||||
Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender,
|
||||
Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu drei
|
||||
Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
|
||||
|
||||
\item Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten
|
||||
Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
|
||||
|
||||
\item Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
|
||||
Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen
|
||||
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
|
||||
|
||||
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
|
||||
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
|
||||
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
|
||||
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
|
||||
protokollieren.
|
||||
|
||||
\item Jedes Vorstandsmitglied hat bei Abstimmungen des Vorstands eine
|
||||
Stimme. Bei Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
|
||||
abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Satzungs- und Geschäftsordnungsänderung}\label{satzungsaenderung}
|
||||
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen kann in der
|
||||
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
|
||||
Tagesordnungspunkt hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der
|
||||
bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war.
|
||||
|
||||
\item Für die Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung ist eine
|
||||
Mehrheit von zwei Dritteln in der Mitgliederversammlung erforderlich.
|
||||
|
||||
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder
|
||||
Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der
|
||||
Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der
|
||||
nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
|
||||
\end{enumerate}
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\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}\label{aufloesung}
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\begin{enumerate}
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\item Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit
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einer Mehrheit von drei Vierteln beschlossen werden. Die Abstimmung
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ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur Mitgliederversammlung
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als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung des Vereins
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angekündigt wurde.
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\item Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder
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Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der
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Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur
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Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen
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steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen
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Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den
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Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit
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Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung
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regeln.
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\item Der Grundsatz der Vermögensbindung ist bei der Fassung von
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Beschlüssen über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens
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zwingend zu erfüllen.
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\item Bei Verlust der Anerkennung als gemeinnütziger Verein gelten die
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vorgenannten Absätze analog. Das Vermögen und die Güter des Vereins
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werden entsprechend übertragen.
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\end{enumerate}
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\section{Schriftform}\label{schriftform}
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\begin{enumerate}
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\item Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser Satzung können auch
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elektronische Dokumente sein. Die Geschäftsordnung bestimmt
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Anforderungen, Zustellwege und Zuordnung derartiger Dokumente.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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