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\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
\Title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
\Language{de-DE}
\Keywords{Satzung}
\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
\end{filecontents*}
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%\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
\date{In der Fassung vom 4.\,November~2023}
\author{Hackspace Jena e.\,V.}
\begin{document}
\maketitle{}
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\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß \ref{schriftform}
gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
\item Der Austritt wird durch eine gemäß \ref{schriftform}
schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
\end{enumerate}
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
Beschluss in schriftlicher Form gemäß \ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von §\ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von \ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
§\ref{satzungsaenderung} und \ref{aufloesung} geregelten
Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß \ref{schriftform} unter Angabe
eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
übernommen.
@ -226,9 +235,9 @@
darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
beim Vorstand liegen.
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß \ref{schriftform}
zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß \ref{schriftform} angemeldet hat.
\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
@ -285,7 +294,7 @@
von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
werden vom Schriftführer schriftlich gemäß \ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
protokollieren.