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Satzung.tex
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Satzung.tex
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\begin{filecontents*}{\jobname.xmpdata}
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\Title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
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\Author{Der Vorstand des Hackspace Jena e.\,V.}
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\Language{de-DE}
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\Keywords{Satzung}
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\Publisher{Hackspace Jena e.\,V.}
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\end{filecontents*}
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\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
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\usepackage{lmodern}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[utf8]{inputenc}
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\usepackage[a-1b]{pdfx}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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%\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\renewcommand*{\thesection}{\S\,\arabic{section}}
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\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
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\title{Satzung des Hackspace Jena e.\,V.}
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\date{In der Fassung vom 4.\,November~2023}
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\author{Hackspace Jena e.\,V.}
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\begin{document}
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\maketitle{}
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\item Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß §\ref{schriftform}
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\item Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gemäß \ref{schriftform}
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gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer
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entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
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und Erlöschung von nicht natürlichen Personen. Die Beitragspflicht
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für das laufende Geschäftsjahr wird von der Geschäftsordnung geregelt.
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\item Der Austritt wird durch eine gemäß §\ref{schriftform}
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\item Der Austritt wird durch eine gemäß \ref{schriftform}
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schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand erklärt.
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\end{enumerate}
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werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es den satzungsgemäßen
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Zielen des Vereins entgegenwirkt oder seinen Beitragsverpflichtungen
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nicht nachkommt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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Beschluss in schriftlicher Form gemäß \ref{schriftform} unter Angabe von Gründen
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mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
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\item Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
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\item Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
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\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von §\ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
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\item Jedes anwesende ordentliche Mitglied kann, zusätzlich zur eigenen Stimme, die Stimme eines weiteren ordentlichen Mitglieds vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform im Sinne von \ref{schriftform} und muss dem Vorstand vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Eine Einschränkung der Vollmacht ist nicht möglich.
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\item Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der
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abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in
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§\ref{satzungsaenderung} und §\ref{aufloesung} geregelten
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§\ref{satzungsaenderung} und \ref{aufloesung} geregelten
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Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der
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Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen
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Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
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\item Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit
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einberufen werden, wenn mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder
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oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß §\ref{schriftform} unter Angabe
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oder der Vorstand dies jeweils schriftlich gemäß \ref{schriftform} unter Angabe
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eines Grunds beantragen. Dem angegebenen Grund müssen die gewünschten
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Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein; sie werden auf die Einladung
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übernommen.
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@ -226,9 +235,9 @@
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darf der Termin nicht mehr als acht Wochen nach dem Eingang des Antrags
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beim Vorstand liegen.
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\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß §\ref{schriftform}
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\item Der Vorstand kann die Einladungen auf schriftlichem Weg gemäß \ref{schriftform}
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zustellen, muss jedoch eine Kopie auf dem Postweg zustellen, falls
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß §\ref{schriftform} angemeldet hat.
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das Mitglied den Wunsch dazu schriftlich gemäß \ref{schriftform} angemeldet hat.
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\item In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte sowie weitere
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nötige Informationen bekannt gegeben. Die Mitgliederversammlung kann
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@ -285,7 +294,7 @@
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von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
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\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzungen
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß §\ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
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werden vom Schriftführer schriftlich gemäß \ref{schriftform} einberufen. Der Vorstand
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ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder
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anwesend sind. Die Beschlüsse der Vorstandssitzung sind schriftlich zu
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protokollieren.
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